Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Bestimmung der Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 1999
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 45/2014).
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 34 Abs. 2 des Hochschülerschaftsgesetzes 1998 - HSG 1998, BGBl. I Nr. 22/1999, wird verordnet:
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 45/2014).
Als Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 1999 werden der 18., 19. und 20. Mai 1999 festgelegt.
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