Bundesgesetz über die Vertretung der Studierenden an denUniversitäten (Hochschülerschaftsgesetz 1998 - HSG 1998)(NR: GP XX RV 1470 AB 1513 S. 149. BR: AB 5824 S. 647.)
Präambel/Promulgationsklausel
Inhaltsverzeichnis
```
Hauptstück
```
Allgemeine Bestimmungen
§ 1. Geltungsbereich
§ 2. Errichtung der Österreichischen Hochschülerschaft und der
Hochschülerschaften an den Universitäten
```
Hauptstück
```
Arten der Vertretungseinrichtungen
```
Abschnitt
```
Österreichische Hochschülerschaft
§ 3. Mitglieder und Aufgaben der Österreichischen Hochschülerschaft
§ 4. Rechte und Pflichten der Österreichischen Hochschülerschaft
§ 5. Infrastruktur der Österreichischen Hochschülerschaft
§ 6. Organe der Österreichischen Hochschülerschaft
§ 7. Bundesvertretung der Studierenden
§ 8. Aufgaben der Bundesvertretung der Studierenden
```
Abschnitt
```
Hochschülerschaften an den Universitäten
§ 9. Mitglieder und Aufgaben der Hochschülerschaften an den
Universitäten
§ 10. Rechte und Pflichten der Hochschülerschaften an den
Universitäten
§ 11. Infrastruktur der Hochschülerschaften an den Universitäten
§ 12. Organe der Hochschülerschaften an den Universitäten
§ 13. Universitätsvertretung der Studierenden
§ 14. Aufgaben der Universitätsvertretung der Studierenden
§ 15. Fakultätsvertretung
§ 16. Aufgaben der Fakultätsvertretung
§ 17. Studienrichtungsvertretung
§ 18. Aufgaben der Studienrichtungsvertretung
§ 19. Studierendenversammlung
§ 20. Sonderfälle
```
Hauptstück
```
Organisation der Vertretungseinrichtungen
```
Abschnitt
```
Allgemeine Bestimmungen über Studierendenvertreterinnen
und Studierendenvertreter
§ 21. Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter
§ 22. Rechtsfolgen der Tätigkeit als Studierendenvertreterin oder
Studierendenvertreter
§ 23. Entsendung von Studierendenvertreterinnen und
Studierendenvertretern
```
Abschnitt
```
Vorsitzende und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter
§ 24. Wahl und Abwahl der oder des Vorsitzenden und der
Stellvertreterinnen und Stellvertreter
§ 25. Bezeichnung der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterinnen und
Stellvertreter
§ 26. Aufgaben der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterinnen und
Stellvertreter
```
Abschnitt
```
Organisatorische, wirtschaftliche und finanzielle Angelegenheiten
§ 27. Organisation der Verwaltung
§ 28. Wirtschaftsbetriebe
§ 29. Finanzierung
§ 30. Verteilung der Studierendenbeiträge
§ 31. Budgetierung und Bilanzierung
§ 32. Haushaltsführung
§ 33. Rechtsgeschäfte
```
Hauptstück
```
Willensbildung der Mitglieder
```
Abschnitt
```
Wahlen in die Organe
§ 34. Durchführung der Wahlen in die Organe
§ 35. Wahlberechtigte
§ 36. Wahlausschließungsgründe
§ 37. Wahlwerbende Gruppen und Zustellungsbevollmächtigte
§ 38. Zusammensetzung der Wahlkommissionen
§ 39. Aufgaben der Wahlkommissionen
§ 40. Wahlverfahren für die Wahlen in die Organe
§ 41. Zuweisung der Mandate für die Bundesvertretung, die
Universitätsvertretungen und die Fakultätsvertretungen
§ 42. Zuweisung der Mandate für die Studienrichtungsvertretungen
§ 43. Erlöschen von Mandaten
§ 44. Einsprüche gegen die Wahl der Bundesvertretung
§ 45. Einsprüche gegen die Wahlen der Universitätsvertretungen,
Fakultätsvertretungen und Studienrichtungsvertretungen
§ 46. Wahlwiederholung
§ 47. Konstituierung der Organe
§ 48. Wahlordnung
```
Abschnitt
```
Direkte Mitbestimmung der Mitglieder
§ 49. Antragsrecht
§ 50. Urabstimmung
```
Hauptstück
```
Aufsicht und Kontrolle
§ 51. Aufsicht
§ 52. Einrichtung der Kontrollkommission
§ 53. Aufgaben der Kontrollkommission
§ 54. Rechnungshofkontrolle
```
Hauptstück
```
Verfahrens-, Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 55. Verfahrensbestimmungen
§ 56. Inkrafttreten
§ 57. Außerkrafttreten
§ 58. Übergangsbestimmungen
§ 59. Vollziehung
Präambel/Promulgationsklausel
Inhaltsverzeichnis
```
Hauptstück
```
Allgemeine Bestimmungen
§ 1. Geltungsbereich
§ 2. Errichtung der Österreichischen Hochschülerschaft und der
Hochschülerschaften an den Universitäten
```
Hauptstück
```
Arten der Vertretungseinrichtungen
```
Abschnitt
```
Österreichische Hochschülerschaft
§ 3. Mitglieder und Aufgaben der Österreichischen Hochschülerschaft
§ 4. Rechte und Pflichten der Österreichischen Hochschülerschaft
§ 4a. Evidenz der Mitglieder der Österreichischen Hochschülerschaft
§ 5. Infrastruktur der Österreichischen Hochschülerschaft
§ 6. Organe der Österreichischen Hochschülerschaft
§ 7. Bundesvertretung der Studierenden
§ 7a. Vorsitzendenkonferenzen
§ 8. Aufgaben der Bundesvertretung der Studierenden
```
Abschnitt
```
Hochschülerschaften an den Universitäten
§ 9. Mitglieder und Aufgaben der Hochschülerschaften an den
Universitäten
§ 10. Rechte und Pflichten der Hochschülerschaften an den
Universitäten
§ 11. Infrastruktur der Hochschülerschaften an den Universitäten
§ 12. Organe der Hochschülerschaften an den Universitäten
§ 13. Universitätsvertretung der Studierenden
§ 14. Aufgaben der Universitätsvertretung der Studierenden
§ 15. Fakultätsvertretung
§ 16. Aufgaben der Fakultätsvertretung
§ 17. Studienrichtungsvertretung
§ 18. Aufgaben der Studienrichtungsvertretung
§ 19. Studierendenversammlung
§ 20. Sonderfälle
```
Abschnitt
```
Vertretung der Studierenden an den Akademien
§ 20a. Studierendenvertretung an den Akademien
§ 20b. Infrastruktur der Akademievertretungen der Akademien
```
Abschnitt
```
Vertretungen der Studierenden an den Fachhochschul-Studiengängen
§ 20c. Studierendenvertretungen an den
Fachhochschul-Studiengängen
§ 20d. Infrastruktur der Studierendenvertretungen an
Fachhochschul-Studiengängen
```
Hauptstück
```
Organisation der Vertretungseinrichtungen
```
Abschnitt
```
Allgemeine Bestimmungen über Studierendenvertreterinnen
und Studierendenvertreter
§ 21. Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter
§ 22. Rechtsfolgen der Tätigkeit als Studierendenvertreterin oder
Studierendenvertreter
§ 23. Entsendung von Studierendenvertreterinnen und
Studierendenvertretern
```
Abschnitt
```
Vorsitzende und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter
§ 24. Wahl und Abwahl der oder des Vorsitzenden und der
Stellvertreterinnen und Stellvertreter
§ 25. Bezeichnung der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterinnen und
Stellvertreter
§ 26. Aufgaben der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterinnen und
Stellvertreter
```
Abschnitt
```
Organisatorische, wirtschaftliche und finanzielle Angelegenheiten
§ 27. Organisation der Verwaltung
§ 28. Wirtschaftsbetriebe
§ 29. Finanzierung
§ 30. Verteilung der Studierendenbeiträge
§ 31. Budgetierung und Bilanzierung
§ 32. Haushaltsführung
§ 33. Rechtsgeschäfte
```
Hauptstück
```
Willensbildung der Mitglieder
```
Abschnitt
```
Wahlen in die Organe
§ 34. Durchführung der Wahlen in die Organe
§ 35. Wahlberechtigte
§ 36. Wahlausschließungsgründe
§ 37. Wahlwerbende Gruppen und Zustellungsbevollmächtigte
§ 38. Zusammensetzung der Wahlkommissionen
§ 39. Aufgaben der Wahlkommissionen
§ 40. Wahlverfahren für die Wahlen in die Organe
§ 41. Zuweisung der Mandate für die Bundesvertretung, die
Universitätsvertretungen und die Fakultätsvertretungen
§ 42. Zuweisung der Mandate für die Studienrichtungsvertretungen
§ 43. Erlöschen von Mandaten
§ 44. Einsprüche gegen die Wahl der Bundesvertretung
§ 45. Einsprüche gegen die Wahlen der Universitätsvertretungen,
Fakultätsvertretungen und Studienrichtungsvertretungen
§ 45a. Einsprüche gegen die Wahl der Jahrgangssprecherinnen oder
Jahrgangssprecher an den Akademien und
Fachhochschul-Studiengängen
§ 46. Wahlwiederholung
§ 47. Konstituierung der Organe
§ 48. Wahlordnung
```
Abschnitt
```
Direkte Mitbestimmung der Mitglieder
§ 49. Antragsrecht
§ 50. Urabstimmung
```
Hauptstück
```
Aufsicht und Kontrolle
§ 51. Aufsicht
§ 52. Einrichtung der Kontrollkommission
§ 53. Aufgaben der Kontrollkommission
§ 54. Rechnungshofkontrolle
```
Hauptstück
```
Verfahrens-, Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 55. Verfahrensbestimmungen
§ 56. Inkrafttreten
§ 57. Außerkrafttreten
§ 58. Übergangsbestimmungen
§ 59. Vollziehung
Präambel/Promulgationsklausel
Inhaltsverzeichnis
```
Hauptstück
```
Allgemeine Bestimmungen
§ 1. Geltungsbereich
§ 2. Errichtung der Österreichischen Hochschülerschaft und der
Hochschülerschaften an den Universitäten
```
Hauptstück
```
Arten der Vertretungseinrichtungen
```
Abschnitt
```
Österreichische Hochschülerschaft
§ 3. Mitglieder und Aufgaben der Österreichischen Hochschülerschaft
§ 4. Rechte und Pflichten der Österreichischen Hochschülerschaft
§ 4a. Evidenz der Mitglieder der Österreichischen Hochschülerschaft
§ 5. Infrastruktur der Österreichischen Hochschülerschaft
§ 6. Organe der Österreichischen Hochschülerschaft
§ 7. Bundesvertretung der Studierenden
§ 7a. Vorsitzendenkonferenzen
§ 8. Aufgaben der Bundesvertretung der Studierenden
```
Abschnitt
```
Hochschülerschaften an den Universitäten
§ 9. Mitglieder und Aufgaben der Hochschülerschaften an den
Universitäten
§ 10. Rechte und Pflichten der Hochschülerschaften an den
Universitäten
§ 11. Infrastruktur der Hochschülerschaften an den Universitäten
§ 12. Organe der Hochschülerschaften an den Universitäten
§ 13. Universitätsvertretung der Studierenden
§ 14. Aufgaben der Universitätsvertretung der Studierenden
§ 15. Fakultätsvertretung
§ 16. Aufgaben der Fakultätsvertretung
§ 17. Studienrichtungsvertretung
§ 18. Aufgaben der Studienrichtungsvertretung
§ 19. Studierendenversammlung
§ 20. Sonderfälle
```
Abschnitt
```
Vertretung der Studierenden an den Akademien
§ 20a. Studierendenvertretung an den Akademien
§ 20b. Infrastruktur der Akademievertretungen der Akademien
```
Abschnitt
```
Vertretungen der Studierenden an den Fachhochschul-Studiengängen
§ 20c. Studierendenvertretungen an den
Fachhochschul-Studiengängen
§ 20d. Infrastruktur der Studierendenvertretungen an
Fachhochschul-Studiengängen
```
Hauptstück
```
Organisation der Vertretungseinrichtungen
```
Abschnitt
```
Allgemeine Bestimmungen über Studierendenvertreterinnen
und Studierendenvertreter
§ 21. Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter
§ 22. Rechtsfolgen der Tätigkeit als Studierendenvertreterin oder
Studierendenvertreter
§ 23. Entsendung von Studierendenvertreterinnen und
Studierendenvertretern
```
Abschnitt
```
Vorsitzende und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter
§ 24. Wahl und Abwahl der oder des Vorsitzenden und der
Stellvertreterinnen und Stellvertreter
§ 25. Bezeichnung der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterinnen und
Stellvertreter
§ 26. Aufgaben der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterinnen und
Stellvertreter
```
Abschnitt
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Organisatorische, wirtschaftliche und finanzielle Angelegenheiten
§ 27. Organisation der Verwaltung
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