Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters''

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1999-08-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 2004-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 4
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 27 Abs. 1 und § 28 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz - UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 131/1998, wird verordnet:

§ 1. Das Österreichische Lateinamerikainstitut in Wien ist berechtigt, den „Interdisziplinären Lehrgang für höhere Lateinamerika-Studien'' als „Lehrgang universitären Charakters'' zu bezeichnen.

§ 2. Der wissenschaftliche Leiter des „Interdisziplinären Lehrganges universitären Charakters für höhere Lateinamerika-Studien'' hat an die Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Lateinamerikanistin'' und an die Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Lateinamerikanist'' zu verleihen.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. August 1999 in Kraft.

§ 4. Diese Verordnung tritt mit 31. Dezember 2004 außer Kraft.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.