Verordnung der Ministerien des Innern und des Handels vom 13. Oktober 1897 betreffend das Verbot der als Kinderspielzeug verwendeten, mit Glasstaub bestreuten sogenannten "Einklebebilder"

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1975-07-01
Status Aufgehoben · 1999-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Da mit Glasstaub bestreute sogenannte "Einklebebilder" als Kinderspielzeug in den Handel gebracht werden, von welchen der Glasstaub, welcher sehr leicht abzureiben ist, in die Augen, in den Mund und in die Athmungsorgane der Kinder gelangen und ernste Gesundheitsstörungen herbeiführen kann, finden die Ministerien des Innern und des Handels unter Aufhebung der Ministerialverordnung vom 28. November 1890 (R.G.Bl.Nr. 205) die Erzeugung, den Verkehr und und Betrieb derartiger Bilder aus öffentlichen Gesundheitsrücksichten zu verbieten.

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