Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 14. Dezember 1979, mit der die Bergbauernbetriebe im Lande Burgenland neu bestimmt werden

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1980-01-01
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Landwirtschaftsgesetzes 1976, BGBl. Nr. 299, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 267/1978 wird mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates verordnet:

§ 1. Im Lande Burgenland sind Bergbauernbetriebe die in der Anlage bezeichneten Betriebe.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1980 in Kraft.

Anlage

Bergbauernbetriebe im Lande Burgenland

Politischer Bezirk Gemeinde Ortschaft Hausnummer
Mattersburg Forchtenstein Neustift an der Rosalia sämtliche Betriebe
Sieggraben Sieggraben sämtliche Betriebe
Oberpullendorf Draßmarkt Karl sämtliche Betriebe
Lockenhaus Glashütten bei Langeck sämtliche Betriebe
Markt St. Martin Landsee sämtliche Betriebe
Pilgersdorf Bubendorf im Burgenland sämtliche Betriebe
Kogl im Burgenland sämtliche Betriebe
Lebenbrunn sämtliche Betriebe
Salmannsdorf sämtliche Betriebe
Steinbach im Burgenland sämtliche Betriebe

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