Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und öffentlicher Dienst vom 6. Dezember 1988 betreffend die Erfassung von Diagnosen und Leistungen in Krankenanstalten

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1991-01-01
Status Aufgehoben · 1994-02-28
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 5
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 62e Abs. 3 des Krankenanstaltengesetzes, BGBl. Nr. 1/1957, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 282/1988 wird verordnet:

Art und Formatierung der Datenträger

§ 1. (1) Die Träger von Krankenanstalten haben den Bericht nach § 62e KAG auf Magnetband, Magnetbandkassette oder Diskette zu erstatten.

(2) Die Formatierung der Datenträger hat der Anlage 1 zu entsprechen, der Blockungsfaktor ist anzugeben.

Datensatzaufbau

§ 2. Der Datensatzaufbau des im § 62e KAG vorgesehenen Berichtes besteht aus zwei Satzarten. Diese haben mit den gemäß § 62e Abs. 2 KAG zu meldenden Daten der Anlage 2 zu entsprechen.

§ 3. (1) Vor dem Füllen der Datenfelder der einzelnen Satzarten ist der gesamte Datensatz mit Leerzeichen zu initialisieren.

(2) Alphanumerische Felder, die durch Daten nicht zur Gänze aufgefüllt werden, sind linksbündig, numerische Felder sind rechtsbündig zu füllen. Der Rest ist jeweils mit Leerzeichen zu ergänzen.

(3) Numerische Felder sind in gezonter Form ohne Vorzeichen anzugeben.

Merkmale der einzelnen Datenfelder

§ 4. Die Merkmale der einzelnen Datenfelder haben den Anlagen 3 bis 8 zu entsprechen.

Inkrafttreten

§ 5. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1989 in Kraft.

Anlage 1

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(Formatierung der Datenträger)

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Kennung Beschreibung

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- A (1 600) Magnetband in EBCDIC (Extended

Binary Coded Decimal Interchange

Code), 9 Spuren, 1 600 BPI

(Bytes per Inch) Schreibdichte,

Satzformat: fix geblockt

Satzlänge: 260 Zeichen

Blockungsfaktor: frei wählbar

- A (6 250) Magnetband in EBCDIC, 9 Spuren,

6 250 BPI,

Satzformat: fix geblockt

Satzlänge: 260 Zeichen

Blockungsfaktor: frei wählbar

- B Magnetbandkassette in EBCDIC,

18 Spuren, 38 000 BPI,

Satzformat: fix geblockt

Satzlänge: 260 Zeichen

Blockungsfaktor: frei wählbar

- C (360) 5 1/4 Zoll Diskette in ASCII

(American Standard Code of

Information Interchange),

Formatierung mit 360 Kilobytes,

Satzlänge: 260 Zeichen

- C (1 200) 5 1/4 Zoll Diskette in ASCII

Formatierung mit 1,2 Megabytes,

Satzlänge: 260 Zeichen

- D (720) 3 1/2 Zoll Diskette in ASCII,

Formatierung mit 720 Kilobytes,

Satzlänge: 260 Zeichen

- D (1 440) 3 1/2 Zoll Diskette in ASCII,

Formatierung mit 1,44 Megabytes,

Satzlänge: 260 Zeichen

Anlage 2

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```

(Datensatzaufbau)

Satzart 1:

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```

Datenfeldbezeichnung Position Länge Datenformat

in Byte

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```

Satzart 1 1 alphanumerisch

Krankenanstaltennummer 2 4 alphanumerisch

Leerzeichen 6 1 alphanumerisch

Aufnahmezahl 7 10 alphanumerisch

Geburtsdatum 17 8 numerisch

Geschlecht 25 1 alphanumerisch

Staatsbürgerschaft 26 3 alphanumerisch

ordentlicher Wohnsitz

- Staat 29 3 alphanumerisch

- Postleitzahl 32 6 alphanumerisch

Aufnahmeart 38 1 alphanumerisch

Verlegung (5mal vorzusehen)

- Funktionscode 39 6 numerisch

- Subcode 45 2 numerisch

- Aufnahmedatum 47 8 alphanumerisch

Entlassungsart 119 1 alphanumerisch

Entlassungsdatum 120 8 numerisch

Hauptdiagnose

- Hauptgruppe 128 3 alphanumerisch

- Untergliederung 1 131 1 alphanumerisch

- Untergliederung 2 132 1 alphanumerisch

zusätzliche Diagnosen (9mal

vorzusehen)

- Hauptgruppe 133 3 alphanumerisch

- Untergliederung 1 136 1 alphanumerisch

- Untergliederung 2 137 1 alphanumerisch

ausgewählte medizinische

Einzelleistungen (9mal

vorzusehen)

- medizinische Einzelleistung 178 7 numerisch

- Anzahl der medizinischen

Einzelleistung 185 2 numerisch

kostentragender

Sozialversicherungsträger 259 2 alphanumerisch

Satzart 2 (Prüfsatz):

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```

Datenfeldbezeichnung Position Länge Datenformat

in Byte

```

```

Satzart 1 1 alphanumerisch

Trägernummer 2 4 alphanumerisch

Jahr 6 4 numerisch

Leerzeichen 10 4 alphanumerisch

laufende Nummer 14 2 numerisch

Anzahl der Sätze 16 10 numerisch

Rest 26 235 alphanumerisch

Anlage 3

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```

(Merkmale der Datenfelder

Satzart 1)

```

```

Datenfeldbezeichnung Anmerkung

```

```

Satzart Dieses Feld unterscheidet zwischen

Diagnosenbericht, Korrektur des

Diagnosenberichtes und Prüfsatz. Es ist bei

Meldung des Diagnosenberichtes mit einem

Leerzeichen, bei Nachlieferung oder

Korrektur bereits vom Bundeskanzleramt

übernommener Diagnosenberichte mit dem

Buchstaben K und bei Prüfsätzen mit dem

Zeichen $ zu versehen.

Krankenanstaltennummer Dieses Feld hat die vom Bundeskanzleramt

zugewiesene Krankenanstaltennummer zu

enthalten.

Aufnahmezahl Dieses Feld hat den stationären Fall

eindeutig zu identifizieren.

Geburtsdatum Dieses Feld enthält das Geburtsdatum des in

stationäre Behandlung aufgenommenen

Patienten in der Form Jahr (4stellig),

Monat (2stellig) und Tag (2stellig). Die

Untergliederung „Monat'' hat die Werte 01

bis 12 zu beinhalten, die Untergliederung

„Tag'' hat dem Monat und dem Jahr

entsprechende Werte zu beinhalten. Sind bei

Patienten sowohl Staatsbürgerschaft als

auch ordentlicher Wohnsitz unbekannt, kann

dieses Feld frei bleiben.

Geschlecht Für männliche Patienten ist das Kennzeichen

„M'', für weibliche das Kennzeichen „W''

einzutragen.

Staatsbürgerschaft Diese Felder sind mit dem jeweiligen

Ordentlicher Länderkennzeichen gemäß Anlage 5 zu

Wohnsitz - Staat versehen. Darüber hinaus ist im Feld

Staatsbürgerschaft bei Staatenlosen das

Zeichen „ SL'', bei unbekannter

Staatsbürgerschaft das Zeichen „UBK''

sowie im Feld Ordentlicher Wohnsitz - Staat

bei unbekanntem ordentlichen Wohnsitz das

Zeichen „UBK'' zu setzen.

Ordentlicher Wohnsitz - Dieses Feld hat kein Länderkennzeichen zu

Postleitzahl enthalten und kann bei Patienten, deren

ordentlicher Wohnsitz nicht in Österreich

liegt oder unbekannt ist, frei bleiben.

Aufnahmeart Es ist das Zeichen „A'' zu setzen, es sei

denn, es liegt ein Transfer von einer

anderen Krankenanstalt oder eine

Wiederaufnahme vor. In diesen Fällen ist das

Zeichen „T'' bzw. „W'' zu setzen. Eine

Wiederaufnahme liegt nur dann vor, wenn

innerhalb von sieben Tagen nach der

Entlassung eine neuerliche Aufnahme des

Patienten mit derselben Hauptdiagnose

erfolgt.

Verlegung Dieses Feld gliedert sich in den

Funktionscode, Subcode und das

Aufnahmedatum, wobei aus der ersten

Eintragung die aufnehmende Abteilung und das

Aufnahmedatum hervorgehen. Die letzte

Eintragung der Verlegung gibt zugleich die

entlassende Abteilung an. Kommt es zu mehr

als vier Verlegungen, ist nach der dritten

Verlegung (= vierte Eintragung) nur noch die

entlassende Abteilung mit dem entsprechenden

Aufnahmedatum einzutragen.

Verlegung - Funktions- Dieses Feld enthält den Funktionscode gemäß

code der Anlage 7.

Verlegung - Subcode Der Subcode ist eine allfällige

Untergliederung des Funktionscodes.

Verlegung - Aufnahme- Datum der Aufnahme in die Krankenanstalt

datum bei erster Eintragung bzw. Verlegungsdatum

in eine andere Abteilung bei Verlegung

innerhalb der Krankenanstalt. Es ist die

Form Jahr (4stellig), Monat (2stellig) und

Tag (2stellig) zu verwenden. Die

Untergliederung „Monat'' hat die Werte 01

bis 12 zu beinhalten, die Untergliederung

„Tag'' hat dem Monat und dem Jahr

entsprechende Werte zu beinhalten.

Entlassungsart Es ist das Zeichen „E'' zu setzen, es sei

denn, es liegt ein Transfer zu einer anderen

Krankenanstalt oder ein Sterbefall vor. In

diesen Fällen ist das Zeichen „T'' bzw.

„S'' zu setzen.

Entlassungsdatum Dieses Feld enthält das Datum der

Entlassung in der Form Jahr (4stellig),

Monat (2stellig) und Tag (2stellig). Die

Untergliederung „Monat'' hat die Werte 01

bis 12 zu beinhalten, die Untergliederung

„Tag'' hat dem Monat und dem Jahr

entsprechende Werte zu beinhalten.

Hauptdiagnose Als Hauptdiagnose gilt jene Krankheit, die

unter Beachtung von Anlage 8 nach Abschluß

der Untersuchungen als Hauptgrund für den

stationären Krankenhausaufenthalt

festgestellt wird. Die

Diagnosenverschlüsselung hat, soweit in der

Klassifikation der Krankheiten gemäß § 62d

KAG vorgesehen, zumindest vierstellig zu

erfolgen.

Zusätzliche Diagnosen Dieses Feld beinhaltet mögliche

Nebenerkrankungen, Komplikationen und die

Klassifikation externer Ursachen. Die

Diagnosenverschlüsselung hat, soweit in der

Klassifikation der Krankheiten gemäß § 62d

KAG vorgesehen, zumindest vierstellig zu

erfolgen.

Ausgewählte Zur Meldung von ausgewählten medizinischen

medizinische Einzelleistungen auf der Grundlage des vom

Einzelleistungen Bundesminister für Gesundheit und

öffentlicher Dienst unter Anpassung an den

jeweiligen Stand der medizinischen

Wissenschaft herauszugebenden

Leistungskataloges sind die Träger

öffentlicher Krankenanstalten der im § 2

Abs. 1 Z 1 und 2 KAG bezeichneten Art, mit

Ausnahme der Pflegeabteilungen der

öffentlichen Krankenanstalten für

Geisteskrankheiten, sowie die Träger

privater Krankenanstalten der im § 2 Abs. 1

Z 1 KAG bezeichneten Art, die gemäß § 16

KAG als gemeinnützig geführte

Krankenanstalten zu betrachten sind,

verpflichtet. Die übrigen Träger von

Krankenanstalten sind zur Meldung von

ausgewählten medizinischen Einzelleistungen

nicht verpflichtet; unterbleibt die

Meldung, bleiben die für die

Leistungsmeldung vorgesehenen Felder frei.

- Medizinische In diesem Feld ist die im Zuge des

Einzelleistung stationären Krankenhausaufenthaltes

erbrachte ausgewählte medizinische

Einzelleistung einzutragen. Die

Verschlüsselung der Leistung hat auf der

Grundlage des Kataloges ausgewählter

medizinischer Einzelleistungen vierstellig

zu erfolgen.

- Anzahl der medizi- In diesem Feld ist jeweils die

nischen Einzel- entsprechende Anzahl der ausgewählten

leistung medizinischen Einzelleistung einzutragen.

Kostentragender In diesem Feld ist der kostentragende

Sozialversicherungs- Sozialversicherungsträger gemäß Anlage 6 in

träger verschlüsselter Form einzutragen. Darüber

hinaus ist das Zeichen ,UB' für den Fall zu

setzen, daß der kostentragende

Sozialversicherungsträger unbekannt ist.

Weiters ist das Zeichen ,KS' für den Fall

einzutragen, daß kein kostentragender

Sozialversicherungsträger vorliegt.

Anlage 4

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```

(Merkmale der Datenfelder Satzart 2)

```

```

Datenfeldbezeichnung Anmerkung

```

```

Satzart Dieses Feld ist mit $ zu füllen.

Trägernummer Dieses Feld hat die vom

Bundeskanzleramt zugewiesene

Trägernummer zu beinhalten.

Jahr Dieses Feld beinhaltet das Jahr

der erfaßten Daten in Form des

vierstelligen Jahres.

Laufende Nummer Bei abschnittweiser Meldung des

Diagnosenberichtes ist eine

laufende Nummer zu vergeben, die

mit 0 beginnt.

Anzahl der Sätze Dieses Feld beinhaltet die

Anzahl der gemeldeten Datensätze

der Satzart 1.

Anlage 5

```

```

(Länderkennzeichen)

Afghanistan................................................ AFG

Ägypten.................................................... ET

Albanien................................................... AL

Algerien................................................... DZ

Andorra.................................................... AND

Angola..................................................... AGL

Argentinien................................................ RA

Äthiopien.................................................. ETH

Australien................................................. AUS

BRD........................................................ D

Bahamas.................................................... BS

Bahrain.................................................... BRN

Bangladesch................................................ BD

Barbados................................................... BDS

Belgien.................................................... B

Belize..................................................... BH

Benin...................................................... DY

Bhutan..................................................... BHU

Bolivien................................................... BOL

Botswana................................................... RB

Brasilien.................................................. BR

Brunei..................................................... BRG

Bulgarien.................................................. BG

Burkina (Faso) (Obervolta)................................. HV

Burma (Birma).............................................. BUR

Burundi.................................................... RU

CSFR....................................................... CS

Chile...................................................... RCH

China (Taiwan)............................................. ROC

China (Volksrepublik)...................................... CHF

Costa Rica................................................. CR

Cote d`lvoire (Elfenbeinküste)............................. CI

Dänemark................................................... DK

Dominica................................................... WD

Dominikanische Republik.................................... DOM

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