Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 18. Dezember 1989 über die Herabsetzung des Mindestmostgewichtes

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1990-01-13
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 29 Abs. 1 Z 3 des Weingesetzes 1985, BGBl. Nr. 444, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 298/1988 wird verordnet:

In der Weinbauregion Steiermark wird das Mindestmostgewicht zur Herstellung von Qualitätswein der Rebsorte Welschriesling, die im Jahre 1989 geerntet wurde, auf 14 Grad KMW herabgesetzt.

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