Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend das Inkrafttreten derAbfallwirtschaftsgesetz-Novelle 1992
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:
Mit dem Inkrafttreten des „Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung“, BGBl. Nr. 229/1993, mit 12. April 1993, treten gleichzeitig die diesbezüglichen Bestimmungen der in der Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle 1992, BGBl. Nr. 715, angeführten Bestimmungen in Kraft.
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