Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz über das Verfahren zur Untersuchung von Rindern auf Antikörper gegen das Virus der IBR/IPV
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 12. Dezember 1989 zur Bekämpfung der Infektiösen Bovinen Rhinotracheitis und der Infektiösen Pustulösen Vulvovaginitis (IBR/IPV-Gesetz), BGBl. Nr. 636/1989, wird verordnet:
§ 1. Die Untersuchung des Blutserums eines Rindes auf das Vorhandensein spezifischer Antikörper gegen das Virus der IBR/IPV ist mittels eines Enzyme-linked Immunosorbent Assay (ELISA-Verfahren) durchzuführen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. August 1993 in Kraft.
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