Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz über die Schlachttier- und Fleischuntersuchung (Fleischuntersuchungsverordnung)
§ 37. Die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 16. März 1984 über die Schlachttier- und Fleischuntersuchung (Fleischuntersuchungsverordnung), BGBl. Nr. 142/1984, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 541/1988, tritt mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.
§ 38. Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze oder andere Verordnungen verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
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