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Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz über den Infektionsnachweis und die Indikatorerkrankungen für AIDS

Geltender Text a fecha 1994-01-11

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 1 Abs. 2 AIDS-Gesetz 1993, BGBl. Nr. 728, wird verordnet:

§ 1. AIDS liegt vor, wenn neben einem dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Labornachweis für das Vorliegen einer HIV-Infektion, bei Fehlen von anderen Ursachen für einen Immundefekt, eine der in § 2 angeführten Krankheiten mit der jeweils in Anlage A genannten Methode definitiv oder mit der jeweils in Anlage B genannten Methode verdachtsweise diagnostiziert wird.

§ 2. Indikatorerkrankungen sind:

(1) Bei Erwachsenen und Kindern

1.

Candidiasis von Trachea, Bronchien oder Lungen;

2.

Candidiasis des Ösophagus;

3.

Invasives Zervixkarzinom;

4.

Disseminierte Kokzidioidomykose (an anderer Lokalisation oder zusätzlich zu Lungen-, zervikalen oder Hiluslymphknoten);

5.

Extrapulmonale Kryptokokkose;

6.

Chronische intestinale Kryptosporidiose, länger als ein Monat persistierend;

7.

Zytomegalievirus-Erkrankung bei einem Patienten, der älter als ein Monat ist;

8.

Zytomegalievirus-Retinitis;

9.

HIV-Enzephalopathie („HIV-Demenz“, „AIDS-Demenz“, „subakute Enzephalitis als Folge von HIV“) – (Definition in Anlage C);

10.

Herpes simplex Virusinfektion als Ursache für ein mukokutanes Ulkus, das länger als ein Monat persistiert oder Pneumonie oder Ösophagitis unbestimmter Dauer bei einem Patienten, der älter als ein Monat ist;

11.

Disseminierte Histoplasmose (andere Lokalisation oder zusätzlich zu Lungen-, zervikalen oder Hiluslymphknoten);

12.

Chronische intestinale Isosporiasis, länger als ein Monat persistierend;

13.

Kaposi-Sarkom;

14.

Lymphom: Burkitt-Lymphom (oder gleichbedeutende Bezeichnung);

15.

Lymphom: immunoblastischer Typ;

16.

Lymphom des Gehirns (primär in jedem Alter);

17.

Jede disseminierte, durch andere Mykobakterien als Mycobakterium tuberculosis verursachte mykobakterielle Erkrankung;

18.

Extrapulmonale Tuberkulose an zumindest einer anderen Lokalisation, ohne Rücksichtnahme auf gleichzeitige pulmonale Beteiligung;

19.

Lungentuberkulose;

20.

Pneumozystis carinii Pneumonie;

21.

Rezidivierende bakterielle Pneumonien;

22.

Progressive multifokale Leukenzephalopathie;

23.

Rezidivierende Salmonellenseptikämie (nontyphoid);

24.

Toxoplasmose des Gehirns;

25.

HIV-Auszehrungssyndrom („HIV-Kachexie, „slim disease“) – (Definition in Anlage C).

(2) Nur bei Kindern unter 13 Jahren

1.

Lymphoide interstitielle Pneumonie und/oder pulmonale lymphoide Hyperplasie (LIP/PLH-Komplex);

2.

Multiple oder wiederkehrende, innerhalb einer Periode von zwei Jahren liegende bakterielle Infektionen, in Kombination von mindestens zwei:

Anlage A

Methoden zur definitiven Diagnose von Indikatorerkrankungen

Kryptosporidiose

Isosporiasis

Kaposi-Sarkom

Lymphom

Lymphoide Pneumonie oder Hypoplasie

Pneumozystis carinii Pneumonie

Progressive multifokale

Leukenzephalopathie

Toxoplasmose

Zervixkarzinom

Mikroskopie (Histologie oder Zytologie).

Candidiasis

Zytomegalievirus

Kokzidioidomykose

Kryptokokkose

Herpes simplex Virus

Histoplasmose

Tuberkulose

andere Mykobakteriosen

Salmonellose

andere bakterielle Infektionen

durch Kultur.

Anlage B

Methoden zur verdachtsweisen Diagnose von Indikatorerkrankungen

Candidiasis des Ösophagus

a)

vor kurzem eingetretene retrosternale Schmerzen beim Schlucken und

b)

orale Candidiasis diagnostiziert durch das Feststellen von mit dem freien Auge sichtbaren weißen Flecken oder Plaques auf erythematöser Basis oder durch den mikroskopischen Nachweis von Pilzmyzelfäden in einem nicht kultivierten Abstrich der Mundschleimhaut.

Zytomegalievirus-Retinitis

Mykobakteriose

Kaposi-Sarkom

Lymphoide interstitielle Pneumonie

Pneumozystis carinii Pneumonie

a)

Seit kurzem bestehende Belastungsdyspnoe oder nicht produktiver Husten (innerhalb der letzten drei Monate) und

b)

Nachweis von beidseitigen diffusen interstitiellen Infiltraten im Thoraxröntgen und

c)

arterielle Blutgasanalyse, welche einen arteriellen p0 2 von weniger als 70 mm Hg oder eine niedrige respiratorische Diffusionskapazität (weniger als 70% des Normwertes) oder ein Ansteigen des alveolären arteriellen Sauerstoffspannungsgradienten zeigen und

d)

kein Nachweis einer bakteriellen Pneumonie.

Toxoplasmose des Gehirns

a)

Seit kurzem bestehendes neurologisches Herdgeschehen im Zusammenhang mit einer intrakranialen Erkrankung oder eine herabgesetzte Bewußtseinslage und

b)

Nachweis einer Massenläsion durch Abbildung im Computertomogramm oder Kernspintomogramm oder eines Defekts, welcher durch Kontrastmittelinjektion sichtbar gemacht wird und

c)

Serumantikörpernachweis für Toxoplasmose oder Ansprechen auf Toxoplasmosetherapie.

Lungentuberkulose

Rezidivierende bakterielle Pneumonie

Anlage C

Definition der HIV-Enzephalopathie („HIV-Demenz“, „AIDS-Demenz“, „subakute Enzephalitis als Folge von HIV“)

Klinische Zeichen einer kognitiven und/oder motorischen Dysfunktion, die zu einer Beeinträchtigung im Berufs- und Alltagsleben führen oder bei Kindern das wochen- bis monatelange Ausbleiben der normalen Entwicklungsstufen im Verhalten, ohne daß eine gleichzeitige Erkrankung oder andere Störung als eine HIV-Infektion als Erklärung für die klinischen Zeichen in Frage kommt.

Methoden zum Ausschluß solcher gleichzeitigen Erkrankungen und Störungen können eine Liquoruntersuchung und entweder Gehirnabbildung (Computertomographie oder Kernspintomographie) oder Autopsie beinhalten.

Definition des HIV-Auszehrungssyndroms („HIV-Kachexie“, „slim disease“)

Starker unfreiwilliger Gewichtsverlust von mehr als 10% des Normalgewichts, zusätzlich entweder chronische Diarrhoe (mindestens 2 ungeformte Stühle pro Tag über einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen) oder chronische Schwäche und nachgewiesenes Fieber (länger als 30 Tage, wechselnd oder anhaltend) in Abwesenheit einer gleichzeitigen Erkrankung oder anderen Störung als einer HIV-Infektion als Erklärung für die klinischen Zeichen (zB Krebs, Tuberkulose, Kryptosporidiose oder andere spezifische Enteritiden).