Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz über den Infektionsnachweis und die Indikatorerkrankungen für AIDS
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 1 Abs. 2 AIDS-Gesetz 1993, BGBl. Nr. 728, wird verordnet:
§ 1. AIDS liegt vor, wenn neben einem dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Labornachweis für das Vorliegen einer HIV-Infektion, bei Fehlen von anderen Ursachen für einen Immundefekt, eine der in § 2 angeführten Krankheiten mit der jeweils in Anlage A genannten Methode definitiv oder mit der jeweils in Anlage B genannten Methode verdachtsweise diagnostiziert wird.
§ 2. Indikatorerkrankungen sind:
(1) Bei Erwachsenen und Kindern
Candidiasis von Trachea, Bronchien oder Lungen;
Candidiasis des Ösophagus;
Invasives Zervixkarzinom;
Disseminierte Kokzidioidomykose (an anderer Lokalisation oder zusätzlich zu Lungen-, zervikalen oder Hiluslymphknoten);
Extrapulmonale Kryptokokkose;
Chronische intestinale Kryptosporidiose, länger als ein Monat persistierend;
Zytomegalievirus-Erkrankung bei einem Patienten, der älter als ein Monat ist;
Zytomegalievirus-Retinitis;
HIV-Enzephalopathie („HIV-Demenz“, „AIDS-Demenz“, „subakute Enzephalitis als Folge von HIV“) – (Definition in Anlage C);
Herpes simplex Virusinfektion als Ursache für ein mukokutanes Ulkus, das länger als ein Monat persistiert oder Pneumonie oder Ösophagitis unbestimmter Dauer bei einem Patienten, der älter als ein Monat ist;
Disseminierte Histoplasmose (andere Lokalisation oder zusätzlich zu Lungen-, zervikalen oder Hiluslymphknoten);
Chronische intestinale Isosporiasis, länger als ein Monat persistierend;
Kaposi-Sarkom;
Lymphom: Burkitt-Lymphom (oder gleichbedeutende Bezeichnung);
Lymphom: immunoblastischer Typ;
Lymphom des Gehirns (primär in jedem Alter);
Jede disseminierte, durch andere Mykobakterien als Mycobakterium tuberculosis verursachte mykobakterielle Erkrankung;
Extrapulmonale Tuberkulose an zumindest einer anderen Lokalisation, ohne Rücksichtnahme auf gleichzeitige pulmonale Beteiligung;
Lungentuberkulose;
Pneumozystis carinii Pneumonie;
Rezidivierende bakterielle Pneumonien;
Progressive multifokale Leukenzephalopathie;
Rezidivierende Salmonellenseptikämie (nontyphoid);
Toxoplasmose des Gehirns;
HIV-Auszehrungssyndrom („HIV-Kachexie, „slim disease“) – (Definition in Anlage C).
(2) Nur bei Kindern unter 13 Jahren
Lymphoide interstitielle Pneumonie und/oder pulmonale lymphoide Hyperplasie (LIP/PLH-Komplex);
Multiple oder wiederkehrende, innerhalb einer Periode von zwei Jahren liegende bakterielle Infektionen, in Kombination von mindestens zwei:
Anlage A
Methoden zur definitiven Diagnose von Indikatorerkrankungen
Kryptosporidiose
Isosporiasis
Kaposi-Sarkom
Lymphom
Lymphoide Pneumonie oder Hypoplasie
Pneumozystis carinii Pneumonie
Progressive multifokale
Leukenzephalopathie
Toxoplasmose
Zervixkarzinom
Mikroskopie (Histologie oder Zytologie).
Candidiasis
Zytomegalievirus
Kokzidioidomykose
Kryptokokkose
Herpes simplex Virus
Histoplasmose
Tuberkulose
andere Mykobakteriosen
Salmonellose
andere bakterielle Infektionen
durch Kultur.
Anlage B
Methoden zur verdachtsweisen Diagnose von Indikatorerkrankungen
Candidiasis des Ösophagus
vor kurzem eingetretene retrosternale Schmerzen beim Schlucken und
orale Candidiasis diagnostiziert durch das Feststellen von mit dem freien Auge sichtbaren weißen Flecken oder Plaques auf erythematöser Basis oder durch den mikroskopischen Nachweis von Pilzmyzelfäden in einem nicht kultivierten Abstrich der Mundschleimhaut.
Zytomegalievirus-Retinitis
Mykobakteriose
Kaposi-Sarkom
Lymphoide interstitielle Pneumonie
Pneumozystis carinii Pneumonie
Seit kurzem bestehende Belastungsdyspnoe oder nicht produktiver Husten (innerhalb der letzten drei Monate) und
Nachweis von beidseitigen diffusen interstitiellen Infiltraten im Thoraxröntgen und
arterielle Blutgasanalyse, welche einen arteriellen p0 2 von weniger als 70 mm Hg oder eine niedrige respiratorische Diffusionskapazität (weniger als 70% des Normwertes) oder ein Ansteigen des alveolären arteriellen Sauerstoffspannungsgradienten zeigen und
kein Nachweis einer bakteriellen Pneumonie.
Toxoplasmose des Gehirns
Seit kurzem bestehendes neurologisches Herdgeschehen im Zusammenhang mit einer intrakranialen Erkrankung oder eine herabgesetzte Bewußtseinslage und
Nachweis einer Massenläsion durch Abbildung im Computertomogramm oder Kernspintomogramm oder eines Defekts, welcher durch Kontrastmittelinjektion sichtbar gemacht wird und
Serumantikörpernachweis für Toxoplasmose oder Ansprechen auf Toxoplasmosetherapie.
Lungentuberkulose
Rezidivierende bakterielle Pneumonie
Anlage C
Definition der HIV-Enzephalopathie („HIV-Demenz“, „AIDS-Demenz“, „subakute Enzephalitis als Folge von HIV“)
Klinische Zeichen einer kognitiven und/oder motorischen Dysfunktion, die zu einer Beeinträchtigung im Berufs- und Alltagsleben führen oder bei Kindern das wochen- bis monatelange Ausbleiben der normalen Entwicklungsstufen im Verhalten, ohne daß eine gleichzeitige Erkrankung oder andere Störung als eine HIV-Infektion als Erklärung für die klinischen Zeichen in Frage kommt.
Methoden zum Ausschluß solcher gleichzeitigen Erkrankungen und Störungen können eine Liquoruntersuchung und entweder Gehirnabbildung (Computertomographie oder Kernspintomographie) oder Autopsie beinhalten.
Definition des HIV-Auszehrungssyndroms („HIV-Kachexie“, „slim disease“)
Starker unfreiwilliger Gewichtsverlust von mehr als 10% des Normalgewichts, zusätzlich entweder chronische Diarrhoe (mindestens 2 ungeformte Stühle pro Tag über einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen) oder chronische Schwäche und nachgewiesenes Fieber (länger als 30 Tage, wechselnd oder anhaltend) in Abwesenheit einer gleichzeitigen Erkrankung oder anderen Störung als einer HIV-Infektion als Erklärung für die klinischen Zeichen (zB Krebs, Tuberkulose, Kryptosporidiose oder andere spezifische Enteritiden).