Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit der die Bergbauernbetriebe im Land Tirol bestimmt werden

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1994-12-30
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Landwirtschaftsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 375, wird mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates verordnet:

§ 1. Im Land Tirol sind Bergbauernbetriebe die in der Anlage bezeichneten Betriebe.

§ 2. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 22. Juni 1987 mit der die Bergbauernbetriebe im Land Tirol neu bestimmt werden, BGBl. Nr. 267, außer Kraft.

Anlage

Bergbauernbetriebe im Land Tirol

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