Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheitenbetreffend ein Einfuhrverbot von Fellen bestimmter Jungrobben undWaren daraus(CELEX-Nr.: 383L0129 in der Fassung 385L0444 und 389L0370)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1996-06-05
Status Aufgehoben · 1998-01-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 4
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 8 des Washingtoner-Artenschutzübereinkommen-Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 179/1996, wird verordnet:

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 8 des Washingtoner-Artenschutzübereinkommen-Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 179/1996, wird verordnet:

§ 1. Die gewerbliche Einfuhr der in der Anlage genannten Waren in das Gebiet der Republik Österreich ist verboten.

§ 1. Die gewerbliche Einfuhr der in der Anlage genannten Waren in das Gebiet der Republik Österreich ist verboten.

§ 2. Diese Verordnung gilt nur für Waren, die nicht von der von den Inuits ausgeübten traditionellen Jagd herrühren.

§ 2. Diese Verordnung gilt nur für Waren, die nicht von der von den Inuits ausgeübten traditionellen Jagd herrühren.

Anlage

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Nummer KN-Code Warenbezeichnung

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1 4301 7010 Rohe Pelzfelle (einschließlich Kopf,

Schwanz, Klauen und andere zu

Kürschnerzwecken verwendbare

Teile), von Jungtieren der

Sattelrobbe (whitecoats) oder von

Jungtieren der Mützenrobbe

(bluebacks)

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2 4302 1941 Gegerbte oder zugerichtete ganze

Pelzfelle, auch ohne Kopf, Schwanz

oder Klauen, nicht zusammengesetzt,

von Jungtieren der Sattelrobbe

(whitecoats) oder von Jungtieren

der Mützenrobbe (bluebacks)

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3 4302 3051 Gegerbte oder zugerichtete ganze

Pelzfelle, Teile und Überreste

davon, zusammengesetzt, von

Jungtieren der Sattelrobbe

(whitecoats) oder von Jungtieren

der Mützenrobbe (bluebacks)

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4 4303 1010 Bekleidung und Bekleidungszubehör,

aus Pelzfellen von Jungtieren der

Sattelrobbe (whitecoats) oder von

Jungtieren der Mützenrobbe

(bluebacks)

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Anlage

Nummer KN-Code Warenbezeichnung
1 4301 7010 Rohe Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile), von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks)
2 4302 1941 Gegerbte oder zugerichtete ganze Pelzfelle, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen, nicht zusammengesetzt, von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks)
3 4302 3051 Gegerbte oder zugerichtete ganze Pelzfelle, Teile und Überreste davon, zusammengesetzt, von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks)
4 4303 1010 Bekleidung und Bekleidungszubehör, aus Pelzfellen von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks)

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