Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1995(NR: GP XX RV 106 AB 242 S. 36. BR: AB 5258 S. 616.)
Verlängerung bis 30. Juni 1999 (vgl. BGBl. III Nr. 188/1998)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1995 wird genehmigt und
im Sinne des Artikels 49 Absatz 2 B-VG ist die englische, französische, russische und spanische Fassung des Übereinkommens sowie die Übersetzung ins Deutsche dadurch kundzumachen, daß diese im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 28. August 1996 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen ist für Österreich mit 28. August 1996 in Kraft getreten.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Staaten bzw. Organisationen das Übereinkommen ratifiziert bzw. sind ihm beigetreten:
Australien, Dänemark, Deutschland, Europäische Gemeinschaft, Finnland, Irland, Japan, Kanada, Niederlande, Schweden, Schweiz, Spanien und Vereinigtes Königreich.
Weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs zufolge haben folgende Staaten die provisorische Anwendung des Übereinkommens gemäß seinem Art. XIX erklärt:
Argentinien, Belgien, Frankreich und Norwegen.
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