Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über das Inverkehrbringen von Pflanzgut von Zierpflanzen-, Gemüse- und Obstarten (Pflanzgutverordnung)
Von Mutterpflanzen für Basismaterial, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller Schneider beprobt und untersucht.
Von Mutterpflanzen für Basismaterial, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 3 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller Schneider beprobt und untersucht; ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 15 Jahre aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Abschnitt II aufgeführten RNQPs außer Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller Schneider und virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Abschnitt I aufgeführten RNQPs bestehen.
Zertifiziertes Material
Beprobung und Untersuchung
Von Mutterpflanzen für zertifiziertes Material, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller Schneider beprobt und untersucht.
Von zertifizierten Mutterpflanzen, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 5 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller Schneider beprobt und untersucht; ein repräsentativer Anteil der zertifizierten Mutterpflanzen wird alle 15 Jahre aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Abschnitt II aufgeführten RNQPs außer Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller Schneider und virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Abschnitt I aufgeführten RNQPs bestehen.
Zertifizierte Pflanzen von Obstarten werden beprobt und untersucht, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Abschnitten I und II aufgeführten RNQPs bestehen.
Basismaterial und zertifiziertes Material
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller Schneider
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die von der zuständigen Behörde nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller Schneider befunden wurden, oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller Schneider an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufweisen, werden entfernt und unverzüglich vernichtet, oder
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche und alle Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die bei visuellen Kontrollen während der letzten drei Vegetationsperioden Symptome von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller Schneider gezeigt haben, werden entfernt und unverzüglich vernichtet;
ii) Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al .
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al .; oder
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode kontrolliert, und soweit sie Symptome von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al . aufwiesen, wurden sie ebenso wie alle Wirtspflanzen in der Umgebung unverzüglich entfernt und vernichtet.
CAC-Material
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Abschnitten I und II aufgeführten RNQPs bestehen.
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller Schneider
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die von der zuständigen Behörde nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller Schneider befunden wurden, oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller Schneider an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufweisen, werden entfernt und unverzüglich vernichtet, oder
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche und alle Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die bei visuellen Kontrollen während der letzten drei Vegetationsperioden Symptome von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller Schneider gezeigt haben, werden entfernt und unverzüglich vernichtet;
ii) Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al .
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al .; oder
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode kontrolliert, und soweit sie Symptome von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al . aufwiesen, wurden sie ebenso wie alle Wirtspflanzen in der Umgebung unverzüglich entfernt und vernichtet.
Ribes L.
Vorstufenmaterial
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 4 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 4-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Abschnitt II aufgeführten RNQPs beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Abschnitt I aufgeführten RNQPs bestehen.
Basismaterial, zertifiziertes Material und CAC-Material
Visuelle Kontrolle
VisuelleKontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Abschnitten I und II aufgeführten RNQPs bestehen.
Basismaterial
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
Der Anteil des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial auf der Vermehrungsfläche, der während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode Symptome von Aphelenchoides ritzemabosi (Schwartz) Steiner Buhrer aufwies, beträgt nicht mehr als 0,05 %; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Wirtspflanzen in der Nähe wurden entfernt und vernichtet.
Zertifiziertes Material
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
Der Anteil des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche, der während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode Symptome von Aphelenchoides ritzemabosi (Schwartz) Steiner Buhrer aufwies, beträgt nicht mehr als 0,5 %; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Wirtspflanzen in der Nähe wurden entfernt und vernichtet.
Rubus L.
Vorstufenmaterial
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 2 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 2-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Abschnitt II aufgeführten RNQPs beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Abschnitt I aufgeführten RNQPs bestehen.
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei von den in Abschnitt II für Rubus L. aufgeführten Viren sind; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome der in Abschnitt II für Rubus L. aufgeführten RNQPs an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Vorstufenmaterial auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.
Basismaterial
Visuelle Kontrolle
Wenn Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten auf dem Feld oder in Töpfen angezogen werden, werden zweimal jährlich visuelle Kontrollen durchgeführt.
Bei Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten, die durch Mikrovermehrung erzeugt und weniger als drei Monate lang gehalten werden, ist in diesem Zeitraum nur eine visuelle Kontrolle erforderlich.
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn bei der visuellen Kontrolle unklare Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus, Tomato black ring virus und Tomato ringspot virus festgestellt wurden. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Abschnitten I und II aufgeführten RNQPs außer Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus, Tomato black ring virus und Tomato ringspot virus bestehen.
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
Bei einem positiven Testergebnis für Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial, die Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus, Tomato black ring virus oder Tomato ringspot virus aufweisen, werden das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Pflanzen von Obstarten entfernt und unverzüglich vernichtet.
ii) Anforderungen im Hinblick auf RNQPs außer Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus, Tomato black ring virus und Tomato ringspot virus:
Der Anteil des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial auf der Vermehrungsfläche, der während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode Symptome folgender RNQPs aufwies, beträgt höchstens:
– 0,1 % bei:
Agrobacterium spp. Conn.; und
Rhodococcus fascians Tilford; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Wirtspflanzen in der Nähe wurden entfernt und vernichtet.
iii) Anforderungen im Hinblick auf alle Viren:
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei von den in Abschnitt II für Rubus L. aufgeführten Viren sind; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome der in Abschnitt II aufgeführten Viren an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden unverzüglich entfernt und vernichtet; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden Symptome aller in den Abschnitten I und II aufgeführten Viren an höchstens 0,25 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial auf der Vermehrungsfläche festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.
Zertifiziertes Material
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn bei der visuellen Kontrolle unklare Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus, Tomato black ring virus und Tomato ringspot virus festgestellt wurden. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Abschnitten I und II aufgeführten RNQPs außer Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus, Tomato black ring virus und Tomato ringspot virus bestehen.
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
Bei einem positiven Testergebnis für Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material, die Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus, Tomato black ring virus oder Tomato ringspot virus aufweisen, werden das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Pflanzen von Obstarten entfernt und unverzüglich vernichtet.
ii) Anforderungen im Hinblick auf RNQPs außer Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus, Tomato black ring virus und Tomato ringspot virus:
– Der Anteil des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche, der während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode Symptome folgender RNQPs aufwies, beträgt höchstens:
– 0,5 % bei Resseliella theobaldi Barnes;
– 0,1 % bei:
Agrobacterium spp. Conn.; und
Rhodococcus fascians Tilford; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Wirtspflanzen in der Nähe wurden entfernt und vernichtet;
iii) Anforderungen in Bezug auf alle Viren:
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei von den in Abschnitt II für Rubus L. aufgeführten Viren sind; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome der in Abschnitt II aufgeführten Viren an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden unverzüglich entfernt und vernichtet; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden Symptome aller in den Abschnitten I und II aufgeführten Viren an höchstens 0,5 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.
CAC-Material
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn bei der visuellen Kontrolle unklare Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus, Tomato black ring virus und Tomato ringspot virus festgestellt wurden. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Abschnitten I und II aufgeführten RNQPs außer Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus, Tomato black ring virus und Tomato ringspot virus bestehen.
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei von den in Abschnitten I und II für Rubus L. aufgeführten RNQPs sind; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome der in den Abschnitten I und II für Rubus L. aufgeführten RNQPs an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt; und
– im Fall von Symptomen von ToRSV wurden diese während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode an höchstens 2 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und diese Pflanzen, die Symptome aufwiesen, wurden unverzüglich entfernt und vernichtet; und
– bei einem positiven Testergebnis für Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material, die Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus, Tomato black ring virus oder Tomato ringspot virus aufweisen, werden das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Pflanzen von Obstarten unverzüglich entfernt und vernichtet.
Vaccinium L.
Vorstufenmaterial
VisuelleKontrolle
VisuelleKontrollen werden zweimal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 5 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 5-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Abschnitt II aufgeführten RNQPs beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Abschnitt I aufgeführten RNQPs bestehen.
Basismaterial
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Abschnitten I und II aufgeführten RNQPs bestehen.
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
Agrobacterium tumefaciens (Smith Townsend) Conn
– Während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Vermehrungsfläche keine Symptome von Agrobacterium tumefaciens (Smith Townsend) Conn festgestellt;
ii) Diaporthe vaccinii Shear
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Diaporthe vaccinii Shear; oder
– während der gesamten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Vermehrungsfläche keine Symptome von Diaporthe vaccinii Shear festgestellt;
iii) Exobasidium vaccinii (Fuckel) Woronin und Godronia cassandrae (Anamorph Topospora myrtilli ) Peck
– Der Anteil des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial auf der Vermehrungsfläche, der während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode Symptome der folgenden RNQPs aufwies, beträgt höchstens:
– 0,1 % bei Godronia cassandrae (Anamorph Topospora myrtilli ) Peck;
– 0,5 % bei Exobasidium vaccinii (Fuckel) Woronin; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Wirtspflanzen in der Nähe wurden entfernt und vernichtet;
iv) Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial werden in Gebieten erzeugt, die von der zuständigen Behörde nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld befunden wurden, oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Vermehrungsfläche keine Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial festgestellt.
Tobacco ringspot virus (TRSV) und Tomato ringspot virus (ToRSV)
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von TRSV und ToRSV; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von TRSV und ToRSV auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.
Zertifiziertes und CAC-Material
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Abschnitten I und II aufgeführten RNQPs bestehen.
Zertifiziertes Material
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
Agrobacterium tumefaciens (Smith Townsend) Conn, Exobasidium vaccinii (Fuckel) Woronin und Godronia cassandrae (Anamorph Topospora myrtilli ) Peck
– Der Anteil des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche, der während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode Symptome der folgenden RNQPs aufwies, darf die angegebenen Werte nicht überschreiten:
– 0,5 % bei:
Agrobacterium tumefaciens (Smith Townsend) Conn;
Godronia cassandrae (Anamorph Topospora myrtilli) Peck;
– 1 % bei:
Exobasidium vaccinii (Fuckel) Woronin; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Wirtspflanzen in der Nähe wurden entfernt und vernichtet;
ii) Diaporthe vaccinii Shear
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Diaporthe vaccinii Shear; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Vermehrungsfläche keine Symptome von Diaporthe vaccinii Shear festgestellt;
iii) Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die von der zuständigen Behörde nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld befunden wurden; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Vermehrungsfläche keine Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material festgestellt; oder
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Vermehrungsfläche mit Symptomen von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld und alle Pflanzen im Umkreis von 2 m um das symptomatische Vermehrungsmaterial und die symptomatischen Pflanzen von Obstarten werden entfernt und vernichtet, einschließlich anhaftender Erde; und
– für alle Pflanzen im Umkreis von 10 m um symptomatisches Vermehrungsmaterial und symptomatische Pflanzen von Obstarten sowie für den verbleibenden Bestand an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der betroffenen Partie gilt:
– Innerhalb von drei Monaten nach dem Nachweis symptomatischen Vermehrungsmaterials und symptomatischer Pflanzen von Obstarten werden keine Symptome eines Befalls mit Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld auf diesem Vermehrungsmaterial und diesen Pflanzen von Obstarten bei mindestens zwei Inspektionen zu geeigneten Zeitpunkten für den Nachweis des Schadorganismus festgestellt, und während dieser Dreimonatsfrist werden keine Behandlungen zur Unterdrückung der Symptome eines Befalls mit Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld durchgeführt; und
– nach dieser Dreimonatsfrist gilt:
– Auf der Vermehrungsfläche werden an diesem Vermehrungsmaterial und diesen Pflanzen von Obstarten keine Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld festgestellt; oder
– eine repräsentative Probe dieses zu verbringenden Vermehrungsmaterials und dieser zu verbringenden Pflanzen von Obstarten wurde getestet und als frei von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld befunden; und
– für sämtliches weiteres Vermehrungsmaterial und alle anderen Pflanzen von Obstarten auf der Vermehrungsfläche gilt:
– Auf der Vermehrungsfläche werden an diesem Vermehrungsmaterial und diesen Pflanzen von Obstarten keine Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld festgestellt; oder
– eine repräsentative Probe dieses zu verbringenden Vermehrungsmaterials und dieser zu verbringenden Pflanzen von Obstarten wurde getestet und als frei von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld befunden.
iv) Tobacco ringspot virus (TRSV) und Tomato ringspot virus (ToRSV)
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von TRSV und ToRSV; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von TRSV und ToRSV auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.
CAC-Material
Anforderungen an die Vermehrungsfläche, den Vermehrungsbetrieb oder das Gebiet
Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die von der zuständigen Behörde nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen als frei von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld befunden wurden; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden auf der Vermehrungsfläche keine Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material festgestellt; oder
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche mit Symptomen von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld und alle Pflanzen im Umkreis von 2 m um das symptomatische Vermehrungsmaterial und die symptomatischen Pflanzen von Obstarten werden entfernt und vernichtet, einschließlich anhaftender Erde; und
– für alle Pflanzen im Umkreis von 10 m um symptomatisches Vermehrungsmaterial und symptomatische Pflanzen von Obstarten sowie für den verbleibenden Bestand an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der betroffenen Partie gilt:
– Innerhalb von drei Monaten nach dem Nachweis symptomatischen Vermehrungsmaterials und symptomatischer Pflanzen von Obstarten werden keine Symptome eines Befalls mit Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld auf diesem Vermehrungsmaterial und diesen Pflanzen von Obstarten bei mindestens zwei Inspektionen zu geeigneten Zeitpunkten für den Nachweis des Schadorganismus festgestellt, und während dieser Dreimonatsfrist werden keine Behandlungen zur Unterdrückung der Symptome eines Befalls mit Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld durchgeführt; und
– nach dieser Dreimonatsfrist gilt:
– Auf der Vermehrungsfläche werden an diesem Vermehrungsmaterial und diesen Pflanzen von Obstarten keine Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld festgestellt; oder
– eine repräsentative Probe dieses zu verbringenden Vermehrungsmaterials und dieser zu verbringenden Pflanzen von Obstarten wurde getestet und als frei von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld befunden; und
– für sämtliches weiteres Vermehrungsmaterial und alle anderen Pflanzen von Obstarten auf der Vermehrungsfläche gilt:
– Auf der Vermehrungsfläche werden an diesem Vermehrungsmaterial und diesen Pflanzen von Obstarten keine Symptome von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld festgestellt; oder
– eine repräsentative Probe dieses zu verbringenden Vermehrungsmaterials und dieser zu verbringenden Pflanzen von Obstarten wurde getestet und als frei von Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock Man in ’t Veld befunden.
ii) Tobacco ringspot virus (TRSV) und Tomato ringspot virus (ToRSV)
– Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von TRSV und ToRSV; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden keine Symptome von TRSV und ToRSV auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; oder
– während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden Symptome von TRSV und ToRSV an höchstens 2 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Vermehrungsfläche festgestellt, und diese Pflanzen, die Symptome aufwiesen, wurden unverzüglich entfernt und vernichtet.
Anhang 7
Liste der Schadorganismen, auf deren Vorhandensein gemäß Artikel 9 Absätze 2 und 4, Artikel 10 Absatz 1, Artikel 16 Absatz 1, Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 26 Absätze 1 und 4 eine visuelle Kontrolle und in besonderen Fällen eine Beprobung und Untersuchung durchgeführt werden muss
| Gattung oder Art | Schadorganismen |
|---|---|
| Citrus L., Fortunella Swingle und Poncirus Raf. | Viren Citrus variegation virus (CVV) Citrus psorosis virus (CPsV) Citrus leaf Blotch virus (CLBV) Virusähnliche Krankheiten Impietratura Cristacortis Viroide Citrus exocortis viroid (CEVd) Hop stunt viroid (HSVd), Cachexia-Variante |
| Corylus avellana L. | Viren Apfelmosaikvirus (Apple mosaic virus — APMV) Phytoplasmen Hazelnut maculatura lineare phytoplasma |
| Cydonia oblonga Mill. und Pyrus L. | Viren chlorotisches Blattfleckenvirus des Apfels (Apple chlorotic leaf spot virus — ACLSV) Apple stem-grooving virus (ASGV) Apple stem-pitting virus (ASPV) Virusähnliche Krankheiten Bark split, bark necrosis Rough bark Gummiholzkrankheit (rubbery wood), quince yellow blotch Viroide Pear blister canker viroid (PBCVd) |
| Fragaria L. | Nematoden Aphelenchoides blastoforus Aphelenchoides fragariae Aphelenchoides ritzemabosi Ditylenchus dipsaci Pilze Phytophthora cactorum Colletotrichum acutatum Viren Strawberry mottle virus (SMoV) |
| Juglans regia L. | Viren Kirschenblattroll-Virus (Cherry leaf roll virus — CLRV) |
| Malus Mill. | Viren chlorotisches Blattfleckenvirus des Apfels (Apple chlorotic leaf spot virus — ACLSV) Apfelmosaikvirus (Apple mosaic virus — APMV) Apple stem-grooving virus (ASGV) Apple stem-pitting virus (ASPV) Virusähnliche Krankheiten Gummiholzkrankheit (rubbery wood), flat limb Horseshoe wound Fruit disorders: chat fruit, green crinkle, bumpy fruit of Ben Davis, rough skin, star crack, russet ring, russet wart Viroide Apple scar skin viroid (ASSVd) Apple dimple fruit viroid (ADFVd) |
| Olea europaea L. | Pilze Verticillium dahliae Viren Arabis mosaic virus (ArMV) Kirschenblattroll-Virus (Cherry leaf roll virus — CLRV) Strawberry latent ringspot virus (SLRV) |
| Prunus amygdalus Batsch | Viren chlorotisches Blattfleckenvirus des Apfels (Apple chlorotic leaf spot virus — ACLSV) Apfelmosaikvirus (Apple mosaic virus — APMV) Verzwergungsvirus der Pflaume (Prune dwarf virus — PDV) Pflaumenverfall/Stecklenberger Krankheit: Prunus (Prunus necrotic ringspot virus — PNRSV) |
| Prunus armeniaca L. | Viren chlorotisches Blattfleckenvirus des Apfels (Apple chlorotic leaf spot virus — ACLSV) Apfelmosaikvirus (Apple mosaic virus — APMV) Apricot latent virus (ApLV) Verzwergungsvirus der Pflaume (Prune dwarf virus — PDV) Pflaumenverfall/Stecklenberger Krankheit: Prunus (Prunus necrotic ringspot virus — PNRSV) |
| Prunus avium und P. cerasus | Viren chlorotisches Blattfleckenvirus des Apfels (Apple chlorotic leaf spot virus — ACLSV) Apfelmosaikvirus (Apple mosaic virus — APMV) Arabis mosaic virus (ArMV) Cherry green ring mottle virus (CGRMV) Kirschenblattroll-Virus (Cherry leaf roll virus — CLRV) Cherry necrotic rusty mottle virus (CNRMV) (nekrotische Rostscheckung der Süßkirsche) Little cherry virus 1 und 2 (LChV1, LChV2) (Kleinfrüchtigkeit der Kirsche) Cherry mottle leaf virus (ChMLV) Verzwergungsvirus der Pflaume (Prune dwarf virus — PDV) Pflaumenverfall/Stecklenberger Krankheit: Prunus (Prunus necrotic ringspot virus — PNRSV) Himbeerringfleckenvirus (Raspberry ringspot virus — RpRSV) Strawberry latent ringspot virus (SLRSV) Tomato black ring nepovirus (TBRV) |
| Prunus domestica und P. salicina | Viren chlorotisches Blattfleckenvirus des Apfels (Apple chlorotic leaf spot virus — ACLSV) Apfelmosaikvirus (Apple mosaic virus — APMV) Myrobalan latent ringspot virus (MLRSV) Verzwergungsvirus der Pflaume (Prune dwarf virus — PDV) Pflaumenverfall/Stecklenberger Krankheit: Prunus (Prunus necrotic ringspot virus — PNRSV) |
| Prunus persica | Viren chlorotisches Blattfleckenvirus des Apfels (Apple chlorotic leaf spot virus — ACLSV) Apfelmosaikvirus (Apple mosaic virus — APMV) Apricot latent virus (ApLV) Verzwergungsvirus der Pflaume (Prune dwarf virus — PDV) Pflaumenverfall/Stecklenberger Krankheit: Prunus (Prunus necrotic ringspot virus — PNRSV) Strawberry latent ringspot virus (SLRSV) Viroide Peach latent mosaic viroid (PLMVd) |
| Ribes L. | Viren je nach der betreffenden Art Arabis mosaic virus (ArMV) Blackcurrant reversion virus (BRV) Gurkenmosaikvirus (Cucumber mosaic virus — CMV) mit dem Adernmosaik der Stachelbeere assoziierte Viren (Gooseberry vein banding associated viruses — GVBaV) Strawberry latent ringspot virus (SLRSV) Himbeerringfleckenvirus (Raspberry ringspot virus — RpRSV) |
| Rubus L. | Pilze Befall von Phytophthora spp. auf Rubus Viren je nach der betreffenden Art Apfelmosaikvirus (Apple mosaic virus — APMV) Black raspberry necrosis virus (BRNV) Gurkenmosaikvirus (Cucumber mosaic virus — CMV) Raspberry leaf mottle (RLMV) Raspberry leaf spot (RLSV) Raspberry vein chlorosis virus (RVCV) Rubus yellow net virus (RYNV) Raspberry bushy dwarf virus (RBDV) Phytoplasmen Rubus stunt phytoplasma Virusähnliche Krankheiten Raspberry yellow spot |
| Vaccinium L. | Viren Blueberry shoestring virus (BSSV) Blueberry red ringspot virus (BRRV) Blueberry scorch virus (BlScV) Blueberry shock virus (BlShV) Phytoplasmen Blueberry stunt phytoplasma Blueberry witches' broom phytoplasma Cranberry false blossom phytoplasma Virusähnliche Krankheiten Blueberry mosaic agent Cranberry ringspot agent |
Anhang 8
Liste der Schadorganismen, deren Vorhandensein im Boden in Anhang 2 Abschnitt I Absätze 1 und 2, Artikel 17 Absätze 1 und 2 sowie Artikel 22 Absätze 1 und 2 geregelt ist
| Gattung oder Art | Spezifische Schadorganismen |
|---|---|
| Fragaria L. | Nematoden Longidorus attenuatus Longidorus elongatus Longidorus macrosoma Xiphinema diversicaudatum |
| Juglans regia L. | Nematoden Xiphinema diversicaudatum |
| Olea europaea L | Nematoden Xiphinema diversicaudatum |
| Pistacia vera L. | Nematoden Xiphinema index |
| Prunus avium und P. cerasus | Nematoden Longidorus attenuatus Longidorus elongatus Longidorus macrosoma Xiphinema diversicaudatum |
| P. domestica, P. persica und P. salicina | Nematoden Longidorus attenuatus Longidorus elongatus Xiphinema diversicaudatum |
| Ribes L. | Nematoden Longidorus elongatus Longidorus macrosoma Xiphinema diversicaudatum |
| Rubus L. | Nematoden Longidorus attenuatus Longidorus elongatus Longidorus macrosoma Xiphinema diversicaudatum |
Anhang 9
Anforderungen an visuelle Kontrolle, Beprobung und Untersuchung gemäß Anhang 2 Abschnitt H Absatz 2, Anhang 3 Abschnitt B Absatz 2, Anhang 4 Abschnitt B Absatz 2 und Anhang 5 Abschnitt D Absatz 2, aufgeschlüsselt nach Gattungen oder Arten sowie Kategorien
Castanea sativa Mill.
Alle Kategorien
Visuelle Kontrolle
Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang I Anhang 2 aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Citrus L., Fortunella Swingle und Poncirus Raf.
Vorstufe
Visuelle Kontrolle
Die visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 6 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial beprobt und untersucht sowie anschließend in 6-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen wie auch dann, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil A aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Basis
Visuelle Kontrolle
Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 6 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und untersucht auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang 6 Teil A sowie Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen.
Zertifiziert und CAC
Visuelle Kontrolle
Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil A sowie Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Corylus avellana L.
Alle Kategorien
Visuelle Kontrolle
Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil A sowie Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Cydonia oblonga Mill., Malus Mill., Pyrus L.
Alle Kategorien
Visuelle Kontrolle
Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
Vorstufe
Beprobung und Untersuchung
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 15 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial beprobt und untersucht sowie anschließend in 15-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen, mit Ausnahme von virusähnlichen Krankheiten und Viroiden, wie auch dann, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil A aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Basis
Beprobung und Untersuchung
Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und untersucht auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen, mit Ausnahme von virusähnlichen Krankheiten und Viroiden, wie auch dann, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil A aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Zertifiziert
Beprobung und Untersuchung
Von den Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und untersucht auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen mit Ausnahme von virusähnlichen Krankheiten und Viroiden, wie auch dann, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil A aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Zertifizierte Pflanzen von Obstarten werden beprobt und untersucht, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil A sowie Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen bestehen.
CAC
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil A sowie Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Ficus carica L.
Alle Kategorien
Visuelle Kontrolle
Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil A aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Fragaria L.
Alle Kategorien
Visuelle Kontrolle
Die visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich während der Vegetationsperiode durchgeführt.
Bei Pflanzen und Material, die durch Mikrovermehrung erzeugt wurden und weniger als 3 Monate lang gehalten werden, ist in diesem Zeitraum lediglich eine Kontrolle erforderlich.
Vorstufe
Beprobung und Untersuchung
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 1 Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial beprobt und untersucht sowie anschließend in 1-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen wie auch dann, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil B aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Basis, zertifiziert und CAC
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil B sowie Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Juglans regia L.
Alle Kategorien
Visuelle Kontrolle
Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
Vorstufe
Beprobung und Untersuchung
Jede blühende Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 1 Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial beprobt und untersucht sowie anschließend in 1-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten Schadorganismen wie auch dann, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil A aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Basis
Beprobung und Untersuchung
Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil beprobt und untersucht auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang 6 Teil A sowie Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen.
Zertifiziert
Beprobung und Untersuchung
Von den Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 3 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und untersucht auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang 6 Teil A sowie Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen.
Zertifizierte Pflanzen von Obstarten werden beprobt und untersucht, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil A sowie Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen bestehen.
CAC
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil A sowie Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Olea europaea L.
Alle Kategorien
Visuelle Kontrolle
Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
Vorstufe
Beprobung und Untersuchung
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 10 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial beprobt und untersucht sowie anschließend in 10-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen wie auch dann, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang I Teil A aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Basis
Beprobung und Untersuchung
Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird ein repräsentativer Anteil beprobt, so dass alle Pflanzen in einem 30-Jahres-Intervall auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang 6 Teil A sowie Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen untersucht werden.
Zertifiziert
Beprobung und Untersuchung
Bei Mutterpflanzen, die zur Erzeugung von Saatgut verwendet werden (im Folgenden „Mutterpflanzen zur Saatguterzeugung“), wird ein repräsentativer Anteil dieser Mutterpflanzen zur Saatguterzeugung beprobt, so dass alle Pflanzen in einem 40-Jahres-Intervall auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang 6 Teil A sowie Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen untersucht werden. Bei Mutterpflanzen, die keine Mutterpflanzen zur Saatguterzeugung sind, wird ein repräsentativer Anteil dieser Pflanzen beprobt, so dass alle Pflanzen in einem 30-Jahres-Intervall auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang 6 Teil A sowie Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen untersucht werden.
CAC
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil A sowie Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Pistacia vera L.
Alle Kategorien
Visuelle Kontrolle
Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil A aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Prunus amygdalus, P. armeniaca, P. domestica, P. persica und P. salicina
Alle Kategorien
Visuelle Kontrolle
Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
Vorstufe
Beprobung und Untersuchung
Jede blühende Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird ein Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 1-Jahres-Intervallen auf PDV und PNRSV beprobt und untersucht. Jeder Baum, der zur Bestäubung angepflanzt wurde, bzw. gegebenenfalls der Hauptpollenspender in der Umgebung werden auf PDV und PNRSV beprobt und untersucht.
Bei P. persica wird jede blühende Mutterpflanze für Vorstufenmaterial ein Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial beprobt und auf PLMVd untersucht.
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 10 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 10-Jahres-Intervallen beprobt und auf die Viren untersucht, die gemäß Anhang 7 für die betreffende Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV, wie auch dann, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil A aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Basis
Beprobung und Untersuchung
Von den blühenden Mutterpflanzen für Basismaterial wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. Von den Bäumen, die zur Bestäubung angepflanzt wurden, bzw. gegebenenfalls den Hauptpollenspendern in der Umgebung wird ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht.
Bei P. persica wird einmal im Jahr ein repräsentativer Anteil der blühenden Mutterpflanzen für Basismaterial beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PLMVd untersucht.
Von den nichtblühenden Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle drei Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht.
Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 10 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf die Schadorganismen untersucht, die gemäß Anhang 6 Teil A sowie Anhang 7 für die betreffende Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV.
Zertifiziert
Beprobung und Untersuchung
Von den blühenden Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. Von den Bäumen, die zur Bestäubung angepflanzt wurden, bzw. gegebenenfalls den Hauptpollenspendern in der Umgebung wird ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht.
Bei P. persica wird einmal im Jahr ein repräsentativer Anteil der blühenden Mutterpflanzen für zertifiziertes Material beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PLMVd untersucht.
Von den nichtblühenden Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle drei Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht.
Von den Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf die Schadorganismen untersucht, die gemäß Anhang 6 Teil A sowie Anhang 7 für die betreffende Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV.
CAC
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil A sowie Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Prunus avium und P. cerasus
Alle Kategorien
Visuelle Kontrolle
Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
Vorstufe
Beprobung und Untersuchung
Jede blühende Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird ein Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 1-Jahres-Intervallen auf PDV und PNRSV beprobt und untersucht. Jeder Baum, der zur Bestäubung angepflanzt wurde, bzw. gegebenenfalls die Hauptpollenspender in der Umgebung werden auf PDV und PNRSV beprobt und untersucht.
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 10 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 10-Jahres-Intervallen beprobt und auf die Viren untersucht, die gemäß Anhang 7 für die betreffende Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV, wie auch dann, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil A aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Basis
Beprobung und Untersuchung
Von den blühenden Mutterpflanzen für Basismaterial wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. Von den Bäumen, die zur Bestäubung angepflanzt wurden, bzw. gegebenenfalls den Hauptpollenspendern in der Umgebung wird ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht.
Von den nichtblühenden Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle drei Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht.
Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 10 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf die Schadorganismen untersucht, die gemäß Anhang 6 Teil A sowie Anhang 7 für die betreffende Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV.
Zertifiziert
Beprobung und Untersuchung
Von den blühenden Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht. Von den Bäumen, die zur Bestäubung angepflanzt wurden, bzw. gegebenenfalls den Hauptpollenspendern in der Umgebung wird ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht.
Von den nichtblühenden Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle drei Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf PDV und PNRSV untersucht.
Von den Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und auf der Grundlage einer Bewertung des Befallsrisikos der genannten Pflanzen auf die Schadorganismen untersucht, die gemäß Anhang 6 Teil A sowie Anhang 7 für die betreffende Art relevant sind, mit Ausnahme von PDV und PNRSV.
CAC
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil A sowie Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Ribes L.
Vorstufe
Visuelle Kontrolle
Die visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 4 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial beprobt und untersucht sowie anschließend in 4-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen wie auch dann, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Basis, zertifiziert und CAC
Visuelle Kontrolle
Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in den Anhängen 6 und 7 aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Rubus L.
Vorstufe
Visuelle Kontrolle
Die visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 2 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial beprobt und untersucht sowie anschließend in 2-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen wie auch dann, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Basis
Visuelle Kontrolle
Bei Pflanzen, die auf dem Feld oder in Töpfen angebaut werden, wird die visuelle Kontrolle zweimal jährlich durchgeführt.
Bei Pflanzen und Material, die durch Mikrovermehrung erzeugt wurden und weniger als 3 Monate lang gehalten werden, ist in diesem Zeitraum lediglich eine Kontrolle erforderlich.
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in den Anhängen 6 und 7 aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Zertifiziert und CAC
Visuelle Kontrolle
Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in den Anhängen 6 und 7 aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Vaccinium L.
Vorstufe
Visuelle Kontrolle
Die visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 5 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial beprobt und untersucht sowie anschließend in 5-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen wie auch dann, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil B aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Basis
Visuelle Kontrolle
Die visuelle Kontrolle wird zweimal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil B sowie Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Zertifiziert und CAC
Visuelle Kontrolle
Die visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang 6 Teil B sowie Anhang 7 aufgeführten Schadorganismen bestehen.
Anhang 10
Maximal zulässige Anzahl der Generationen auf dem Feld unter nicht insektensicheren Bedingungen und maximal zulässige Lebensdauer von Mutterpflanzen für Basismaterial gemäß Artikel 19 Absatz 1, aufgeschlüsselt nach Gattungen oder Arten
Castanea sativa Mill.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal zwei Generationen multipliziert werden.
Handelt es sich bei einer Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a um eine Unterlage, so darf sie über maximal 3 Generationen multipliziert werden.
Bildet eine Unterlage einen Teil einer Mutterpflanze für Basismaterial, so ist diese Unterlage Basismaterial der ersten Generation.
Citrus L., Fortunella Swingle und Poncirus Raf.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal eine Generation multipliziert werden.
Handelt es sich bei einer Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 um eine Unterlage, so darf sie über maximal 3 Generationen multipliziert werden.
Bildet eine Unterlage einen Teil einer Mutterpflanze für Basismaterial, so ist diese Unterlage Basismaterial der ersten Generation.
Corylus avellana L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal zwei Generationen multipliziert werden.
Cydonia oblonga Mill., Malus Mill., Pyrus L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal zwei Generationen multipliziert werden.
Handelt es sich bei einer Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 um eine Unterlage, so darf sie über maximal 3 Generationen multipliziert werden.
Bilden die Unterlagen einen Teil der Mutterpflanzen für Basismaterial, so sind diese Unterlagen Basismaterial der ersten Generation.
Ficus carica L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 2 Generationen multipliziert werden.
Fragaria L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 5 Generationen multipliziert werden.
Juglans regia L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 2 Generationen multipliziert werden.
Olea europaea L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal eine Generation multipliziert werden.
Prunus amygdalus, P. armeniaca, P. domestica, P. persica und P. salicina
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 2 Generationen multipliziert werden.
Handelt es sich bei einer Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a um eine Unterlage, so darf sie über maximal 3 Generationen multipliziert werden.
Bilden die Unterlagen einen Teil der Mutterpflanzen für Basismaterial, so sind diese Unterlagen Basismaterial der ersten Generation.
Prunus avium und P. cerasus
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 2 Generationen multipliziert werden.
Handelt es sich bei einer Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a um eine Unterlage, so darf sie über maximal 3 Generationen multipliziert werden.
Bilden die Unterlagen einen Teil der Mutterpflanzen für Basismaterial, so sind diese Unterlagen Basismaterial der ersten Generation.
Ribes L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 3 Generationen multipliziert werden. Mutterpflanzen dürfen maximal 6 Jahre lang als Mutterpflanzen gehalten werden.
Rubus L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 2 Generationen multipliziert werden. Die Mutterpflanzen der einzelnen Generationen dürfen maximal 4 Jahre lang als Mutterpflanzen gehalten werden.
Vaccinium L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 2 Generationen multipliziert werden.
Anhang 10
Maximal zulässige Anzahl der Generationen auf dem Feld unter nicht insektensicheren Bedingungen und maximal zulässige Lebensdauer von Mutterpflanzen für Basismaterial gemäß Artikel 19 Absatz 1, aufgeschlüsselt nach Gattungen oder Arten
Castanea sativa Mill.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal zwei Generationen multipliziert werden.
Handelt es sich bei einer Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a um eine Unterlage, so darf sie über maximal 3 Generationen multipliziert werden.
Bildet eine Unterlage einen Teil einer Mutterpflanze für Basismaterial, so ist diese Unterlage Basismaterial der ersten Generation.
Citrus L., Fortunella Swingle und Poncirus Raf.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal eine Generation multipliziert werden.
Handelt es sich bei einer Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 um eine Unterlage, so darf sie über maximal 3 Generationen multipliziert werden.
Bildet eine Unterlage einen Teil einer Mutterpflanze für Basismaterial, so ist diese Unterlage Basismaterial der ersten Generation.
Corylus avellana L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal zwei Generationen multipliziert werden.
Cydonia oblonga Mill., Malus Mill., Pyrus L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal zwei Generationen multipliziert werden.
Handelt es sich bei einer Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 um eine Unterlage, so darf sie über maximal 3 Generationen multipliziert werden.
Bilden die Unterlagen einen Teil der Mutterpflanzen für Basismaterial, so sind diese Unterlagen Basismaterial der ersten Generation.
Ficus carica L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 2 Generationen multipliziert werden.
Fragaria L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 5 Generationen multipliziert werden.
Juglans regia L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 2 Generationen multipliziert werden.
Olea europaea L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal eine Generation multipliziert werden.
Prunus armeniaca L., Prunus domestica L., Prunus dulcis (Mill.) D. A. Webb, Prunus persica (L.) Batsch und Prunus salicina Lindl.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 2 Generationen multipliziert werden.
Handelt es sich bei einer Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a um eine Unterlage, so darf sie über maximal 3 Generationen multipliziert werden.
Bilden die Unterlagen einen Teil der Mutterpflanzen für Basismaterial, so sind diese Unterlagen Basismaterial der ersten Generation.
Prunus avium und P. cerasus
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 2 Generationen multipliziert werden.
Handelt es sich bei einer Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a um eine Unterlage, so darf sie über maximal 3 Generationen multipliziert werden.
Bilden die Unterlagen einen Teil der Mutterpflanzen für Basismaterial, so sind diese Unterlagen Basismaterial der ersten Generation.
Ribes L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 3 Generationen multipliziert werden. Mutterpflanzen dürfen maximal 6 Jahre lang als Mutterpflanzen gehalten werden.
Rubus L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 2 Generationen multipliziert werden. Die Mutterpflanzen der einzelnen Generationen dürfen maximal 4 Jahre lang als Mutterpflanzen gehalten werden.
Vaccinium L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 2 Generationen multipliziert werden.
Anhang 10
Maximal zulässige Anzahl der Generationen auf dem Feld unter nicht insektensicheren Bedingungen und maximal zulässige Lebensdauer von Mutterpflanzen für Basismaterial gemäß Artikel 19 Absatz 1, aufgeschlüsselt nach Gattungen oder Arten
Castanea sativa Mill.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal zwei Generationen multipliziert werden.
Handelt es sich bei einer Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a um eine Unterlage, so darf sie über maximal 3 Generationen multipliziert werden.
Bildet eine Unterlage einen Teil einer Mutterpflanze für Basismaterial, so ist diese Unterlage Basismaterial der ersten Generation.
Citrus L., Fortunella Swingle und Poncirus Raf.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal eine Generation multipliziert werden.
Handelt es sich bei einer Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 um eine Unterlage, so darf sie über maximal 3 Generationen multipliziert werden.
Bildet eine Unterlage einen Teil einer Mutterpflanze für Basismaterial, so ist diese Unterlage Basismaterial der ersten Generation.
Corylus avellana L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal zwei Generationen multipliziert werden.
Cydonia oblonga Mill., Malus Mill. und Pyrus L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal zwei Generationen multipliziert werden.
Handelt es sich bei einer Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 um eine Unterlage, so darf sie über maximal 3 Generationen multipliziert werden.
Bilden die Unterlagen einen Teil der Mutterpflanzen für Basismaterial, so sind diese Unterlagen Basismaterial der ersten Generation.
Ficus carica L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 2 Generationen multipliziert werden.
Fragaria L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 5 Generationen multipliziert werden.
Juglans regia L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 2 Generationen multipliziert werden.
Olea europaea L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal eine Generation multipliziert werden.
Prunus armeniaca L., Prunus domestica L., Prunus dulcis (Mill.) D. A. Webb, Prunus persica (L.) Batsch und Prunus salicina Lindl.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 2 Generationen multipliziert werden.
Handelt es sich bei einer Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a um eine Unterlage, so darf sie über maximal 3 Generationen multipliziert werden.
Bilden die Unterlagen einen Teil der Mutterpflanzen für Basismaterial, so sind diese Unterlagen Basismaterial der ersten Generation.
Prunus avium und P. cerasus
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 2 Generationen multipliziert werden.
Handelt es sich bei einer Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a um eine Unterlage, so darf sie über maximal 3 Generationen multipliziert werden.
Bilden die Unterlagen einen Teil der Mutterpflanzen für Basismaterial, so sind diese Unterlagen Basismaterial der ersten Generation.
Ribes L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 3 Generationen multipliziert werden. Mutterpflanzen dürfen maximal 6 Jahre lang als Mutterpflanzen gehalten werden.
Rubus L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 2 Generationen multipliziert werden. Die Mutterpflanzen der einzelnen Generationen dürfen maximal 4 Jahre lang als Mutterpflanzen gehalten werden.
Vaccinium L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Anhang 3 Abschnitt A Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 2 Generationen multipliziert werden.
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