Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Klassifizierung von Medizinprodukten (CELEX-Nr.: 393L0042)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 25 des Medizinproduktegesetzes, BGBl. Nr. 657/1996, wird verordnet:
Medizinprodukte, ausgenommen aktive implantierbare Medizinprodukte und Medizinprodukte für die In-vitro-Diagnose, sind gemäß den Klassifizierungskriterien des Anhangs IX der Richtlinie 93/42/EWG (ABl. Nr. L 169 vom 12. Juli 1993) den Klassen I, IIa, IIb und III zuzuordnen.
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