Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Arzneimittel, die Paraffinum liquidum enthalten

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1998-05-27
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 3
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 5 des Arzneimittelgesetzes, BGBl. Nr. 185/1983, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 30/1998, wird verordnet:

§ 1. Arzneimittel, die Paraffinum liquidum enthalten und zur lokalen Anwendung in der Nase bestimmt sind, dürfen nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

§ 2. Die Verordnung BGBl. Nr. 625/1995 tritt außer Kraft.

§ 3. Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 83/189/EWG des Rates vom 28. März 1983 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften, in der Fassung der Richtlinien 88/182/EWG und 94/10/EG, der Europäischen Kommission notifiziert (Notifikationsnummer 97/167/A).

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