Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verlängerung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1995 und dessen Geltungsbereich

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1998-11-20
Status Aufgehoben · 1999-06-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen

wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt.

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen

wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt.

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Nahrungsmittelhilfe-Ausschuß auf seiner in London am 2. Dezember 1997 stattgefundenen 76. Tagung das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen von 1995 (BGBl. Nr. 564/1996) gemäß dessen Art. XXII Abs. 2 bis 30. Juni 1999 verlängert.

Nach weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung

der Ratifikationsurkunde:

Argentinien 6. Jänner 1997

Frankreich 12. August 1998

Italien 20. Jänner 1998

Norwegen 30. August 1996

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