Verordnung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz über andere Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel (ZuV)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1998-11-06
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 2014-12-12
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 36
Änderungshistorie JSON API

Konfitüren, Gelees und Marmeladen 50

gemäß Konfitürenverordnung 2004, BGBl.

II Nr. 367/2004 idgF, (ausgenommen

Konfitüre extra und Gelee extra)

und ähnliche Früchteaufstriche,

einschließlich brennwertverminderte

Erzeugnisse

Jams, jellies und marmelades aus 100

geschwefelten Früchten

Pastetenfüllungen auf Früchtebasis 100

Würzmittel auf Zitrussaftbasis 200

Traubensaftkonzentrat zur 2 000

Selbstherstellung von Wein

Mostarda di frutta 100

Obstgeliersaft, flüssiges Pektin, 800

zur Abgabe an den Endverbraucher

Weiße Herzkirschen, rehydrierte 100

Trockenfrüchte und Litschis, in

Gläsern

Zitronenscheiben in Gläsern 250

Zuckerarten gemäß Zuckerverordnung, 10

BGBl. II Nr. 472/2003 idgF,

ausgenommen Glukosesirup, auch

getrocknet

Glukosesirup, auch getrocknet 20

Speisesirup und Melasse 70

Andere Zuckerarten 40

Überzüge, Toppings (Sirup für 40

Pfannkuchen, aromatisierter Sirup

für Milchmischgetränke und

Speiseeis; ähnliche Erzeugnisse)

Orangen-, Grapefruit-, Apfel- und 50

Ananassaft für die Abgabe aus

Großbehältern in der Gastronomie

und in Einrichtungen zur

Gemeinschaftsverpflegung

Limonen- und Zitronensaft 350

Konzentrate auf der Basis von 350

Fruchtsäften mit mindestens

2,5% Gerste (barley water)

Andere Konzentrate auf der Basis 250

von Fruchtsäften oder zerkleinerten

Früchten; capile groselha

Nichtalkoholische, aromatisierte 20

Getränke, die Fruchtsaft enthalten (nur als Gehalt aus dem

Konzentrat zulässig)

Nichtalkoholische, aromatisierte 50

Getränke mit mindestens 235 g/l

Glukosesirup

Traubensaft, unvergoren, zur 70

sakramentalen Verwendung

Süßwaren auf Glukosesirupbasis 50

(nur als Gehalt aus dem

Glukosesirup zulässig)

Bier, einschließlich alkoholarmes 20

und alkoholfreies Bier

Bier mit Nachgärung im Faß 50

Made wine 260

Met 200

Destillierte alkoholische Getränke 50

mit ganzen Birnen

Gärungsessig 170

Senf, außer Dijon-Senf 250

Dijon-Senf 500

Gelatine 50

Fleisch- Fisch- und 200

Krebstieranaloge auf Proteinbasis

Teil C

Andere Konservierungsmittel

```


```

E-Nr. Bezeichnung Ware Höchstmenge

```


```

E 231 Orthophenylphenol Oberflächenbehandlung 12 mg/kg,

E 232 Natriumorthophenyl- von Zitrusfrüchten *4) einzeln oder in

phenol Kombination,

ausgedrückt als

Orthophenyl-

phenol

```


```

E 234 Nisin *5) Gries- und 3 mg/kg

Tapiokapudding und

ähnliche Erzeugnisse

Gereifter Käse und 12,5 mg/kg

Schmelzkäse

Clotted cream 10 mg/kg

mascarpone 10 mg/kg

```


```

E 235 Natamycin Oberflächenbehandlung

von

- Hartkäse, 1 mg/dm2

Schnittkäse und Oberfläche

halbfestem (5 mm unter der

Schnittkäse Oberfläche

- getrockneten nicht

gepökelten Würsten nachweisbar)

```


```

E 239 Hexamethylen- Provolone-Käse 25 mg/kg

tetramin Restmenge,

ausgedrückt als

Formaldehyd

```


```

E 242 Dimethyldicarbonat Nichtalkoholische 250 mg/l

aromatisierte Getränke zugesetzte

Flüssigteekonzentrat Menge,

Rückstände

nicht

nachweisbar

```


```

E 280 Propionsäure *6) Abgepacktes und 3 000 mg/kg,

geschnittenes Brot und einzeln oder in

Roggenbrot Kombination,

ausgedrückt als

Propionsäure

```


```

E 281 Natriumpropionat *6) Brot mit reduziertem 2 000 mg/kg,

Energiegehalt einzeln oder in

Kombination,

ausgedrückt als

E 282 Calciumpropionat *6) Vorgebackenes und Propionsäure

abgepacktes Brot

E 283 Kaliumpropionat *6) Abgepackte feine

Backwaren

(einschließlich

Mehlwaren "flour

confectionary") mit

einer Wasseraktivität

von mehr als 0,65

```


```

Abgepackte rolls, buns

und pitta

Polsebrod, boller und

dansk flutes,

vorverpackt

```


```

Christmas pudding 1 000 mg/kg,

Abgepacktes Brot einzeln oder in

Kombination,

ausgedrückt als

Propionsäure

```


```

Käse und Käseanaloge quantum satis

(nur

Oberflächenbehandlung)

```


```

E 284 Borsäure Störrogen (Kaviar) 4 g/kg, einzeln

E 285 Natriumtetraborat oder in

(Borax) Kombination,

ausgedrückt als

Borsäure

```


```

E 1105 Lysozym Gereifter Käse quantum satis

```


```

```


```

Zugesetzte

Menge Restmenge

E-Nr. Bezeichnung Ware (Richtwert)

mg/kg

```


```

E 249 Kaliumnitrit Nichthitze- 150 *7) 50 *8)

behandelte

gepökelte und

getrocknete

Fleischerzeugnisse

```


```

E 250 Natriumnitrit Andere gepökelte 150 *7) 100 *8)

Fleischerzeugnisse

Fleischerzeugnisse

in Dosen

Foie gras, foie

gras entier, blocs

de foie gras

```


```

Gepökelter Speck 175 *8)

```


```

E 251 Natriumnitrat Gepökelte 300 250 *9)

Fleischerzeugnisse

Fleischerzeugnisse

in Dosen

```


```

E 252 Kaliumnitrat Hartkäse, 50 *9)

Schnittkäse und

halbfester

Schnittkäse

Käseanaloge auf

Milchbasis

Foie gras, foie

gras entier, blocs

de foie gras

```


```

Eingelegte Heringe 200 *10)

und Sprotten

```


```

Teil D

Andere Antioxidationsmittel

Anmerkung:

Die * in der Tabelle beziehen sich auf das Proportionalitätsprinzip:

Wenn Kombinationen von Gallaten, BHA und BHT verwendet werden, sind die Einzelmengen entsprechend zu reduzieren.

```


```

E-Nr. Bezeichnung Ware Höchstmenge

mg/kg

```


```

E 310 Propylgallat Fette und Öle für die 200 * (Gallate

E 311 Octylgallat gewerbliche und BHA,

Herstellung einzeln oder in

von hitzebehandelten Kombination),

Waren 100 * (BHT)

E 312 Dodecylgallat Bratöl und -fett, beides auf den

außer Oliventresteröl Fettgehalt

E 320 Butylhydroxyanisol Schmalz bezogen

(BHA) Fischöl

E 321 Butylhydroxytoluol Rinder-, Geflügel-

(BHT) und Schaffett

```


```

Kuchenmischungen 200 (Gallate

Knabbererzeugnisse und BHA,

auf Getreidebasis einzeln oder in

Milchpulver für Kombination)

Verkaufsautomaten auf den

Trockensuppen und Fettgehalt

-brühen bezogen

Saucen

Trockenfleisch

Verarbeitete Nüsse

Würzmittel

Vorgekochte

Getreidekost

```


```

Trockenerdäpfel 25 (Gallate und

BHA, einzeln

oder in

Kombination)

```


```

Kaugummi 400 (Gallate,

Nahrungsergänzungs- BHA und BHT,

mittel/Diätergänzungs- einzeln oder in

stoffe Kombination)

```


```

E 315 Isoascorbinsäure Gepökelte Fleischer- 500, einzeln

E 316 Natriumisoascorbat zeugnisse und oder in

haltbar gemachte Kombination,

Fleischerzeugnisse ausgedrückt als

Isoascorbin-

säure

```


```

Haltbar gemachte und 1 500, einzeln

teilweise haltbar oder in

gemachte Kombination,

Fischerzeugnisse ausgedrückt als

Fisch mit roter Haut, Isoascorbin-

gefroren und säure

tiefgefroren

```


```

E 310 Propylgallat Ätherische Öle 1 000 (Gallate

E 311 Octylgallat und BHA,

E 312 Dodecylgallat einzeln oder in

E 320 Butylhydroxyanisol Kombination)

(BHA) ______________________________________

Andere Aromen 100 (Gallate,

als ätherische einzeln oder in

Öle Kombination)

oder 200 (BHA)

```


```

```

```

*1) Benzoesäure kann in bestimmten fermentierten Produkten vorkommen,

die durch Fermentierung nach guter Herstellungspraxis hergestellt

wurden.

*2) Ohne Getränke auf Milchbasis.

*3) In den eßbaren Teilen.

*4) Ausnahme: solche, die zur Weiterverarbeitung zu Marmeladen oder kandierten Früchten bestimmt sind, sowie solche, deren Fruchtschalen als Zutat zu anderen Waren verwendet werden.

5) Dieser Stoff kann als natürliches Produkt von Fermentierungsvorgängen in bestimmten Käsearten vorkommen. 6) Propionsäure und deren Salze können in bestimmten fermentierten Produkten vorkommen, die durch Fermentierung nach guter Herstellungspraxis hergestellt wurden.

*7) Kaliumnitrit (E 249) und Natriumnitrit (E 250), einzeln oder vermischt, ausgedrückt als NaNO2.

*8) Restmenge von Kaliumnitrit (E 249) und Natriumnitrit (E 250), einzeln oder vermischt, zum Zeitpunkt der Abgabe an den Endverbraucher, ausgedrückt als NaNO2.

*9) Ausgedrückt als NaNO3.

*10) Restmenge einschließlich des aus Nitrat entstandenen Nitrits, ausgedrückt als NaNO2.

Anhang III

BEDINGT ZUGELASSENE KONSERVIERUNGS- UND ANTIOXIDATIONSMITTEL

Teil A

Sorbate, Benzoate und p-Hydroxybenzoate

```


```

E-Nr.  Bezeichnung Abkürzung

```


```

E 200 Sorbinsäure

E 202 Kaliumsorbat Ss

E 203 Calciumsorbat

```


```

E 210 Benzoesäure

E 211 Natriumbenzoat Bs *1)

E 212 Kaliumbenzoat

E 213 Calciumbenzoat

```


```

E 214 Ethyl-p-hydroxybenzoat

E 215 Natriumethyl-p-hydroxybenzoat

E 218 Methyl-p-hydroxybenzoat

E 219 Natriummethyl-p-hydroxybenzoat

Anmerkungen:

1.

Die Mengen aller obengenannten Stoffe werden als freie Säure ausgedrückt.

2.

Die Abkürzungen in der Tabelle bedeuten:

3.

Die angegebenen Höchstmengen beziehen sich auf die verzehrfertige Ware, die nach den Anweisungen des Herstellers zubereitet wurde.

```


```

Höchstmenge (mg/kg bzw. mg/l)

Ware Ss Bs Ss+Bs Ss+PHB Ss+Bs+PHB

```


```

Aromatisierte, 300 150 250 Ss+

nichtalkoholische 150 Bs

Getränke *2)

```


```

Teekonzentrate und 600

Früchte- und

Kräuterteekonzentrate

(Flüssigkeit)

```


```

Traubensaft, 2 000

unvergoren, zur

sakramentalen

Verwendung

```


```

Mehu und Makeutettu 500 200

Mehu

```


```

Made wine 200

```


```

Sod...saft oder 500 200

Sodet...saft

```


```

Alkoholfreies Bier im 200

Faß

```


```

Met 200

```


```

Spirituosen mit 200 200 400

weniger als 15% vol.

Alkohol

```


```

Füllungen von Ravioli 1 000

und ähnlichen

Erzeugnissen

```


```

Zuckerarme Konfitüren, 500 1 000

Gelees, Marmeladen

sowie ähnliche

Erzeugnisse mit

reduziertem Brennwert

oder zuckerfrei und

andere Aufstriche auf

Früchtebasis

Mermeladas

```


```

Marmelada 1 500

```


```

Dulce de membrillo 1 000

```


```

Kandiertes, 1 000

kristallisiertes und

glasiertes Obst und

Gemüse

```


```

Trockenfrüchte 1 000

```


```

Frugtgrod u. Rote 1 000 500

Grütze

```


```

Früchte- u. 1 000

Gemüsezubereitungen,

einschließlich Saucen

auf Früchtebasis,

jedoch unter Ausschluß

der Konserven von

Mark, Mousse, Kompott,

Salaten und ähnlichen

Erzeugnissen

```


```

Gemüse in Essig, Lake 2 000

oder Öl (ausgenommen

Oliven)

```


```

Gekochte rote Rüben 2 000

```


```

Erdäpfelteig und 2 000

vorgebratene

Erdäpfelscheiben

```


```

Gnocchi 1 000

```


```

Polenta 200

```


```

Oliven und 1 000 500 1 000

Zubereitungen auf

Olivenbasis

```


```

Geleeüberzug von 1 000

gekochten, gepökelten

od. getrockneten

Fleischerzeugnissen;

Pasteten

```


```

Oberflächenbehandlung quantum

von getrockneten satis

Fleischerzeugnissen

```


```

Teilweise haltbar 2 000

gemachte

Fischerzeugnisse,

einschließlich

Fischrogenerzeugnisse

```


```

Gesalzener, 200

getrockneter Fisch

```


```

Crangon crangon und 6 000

Crangon vulgaris,

gekocht

```


```

Abgepackter und 1 000

geschnittener Käse

```


```

Frischkäse 1 000

```


```

Schmelzkäse 2 000

```


```

Schichtkäse und Käse 1 000

mit beigegebenen

Lebensmitteln

```


```

Nichthitzebehandelte 300

Dessertspeisen auf

Milchbasis

```


```

Dickgelegte Milch 1 000

```


```

Flüssigei (Eiklar, 5 000

Eigelb oder Vollei)

```


```

Eiprodukte, 1 000

getrocknet,

konzentriert,

gefroren oder

tiefgefroren

```


```

Abgepacktes und 2 000

geschnittenes Brot

und Roggenbrot

```


```

Für den Einzelhandel 2 000

bestimmte vorgebackene

und abgepackte Backwaren

und für den Einzelhandel

bestimmtes brennwertver-

mindertes Brot

```


```

Feine Backwaren mit 2 000

einer Wasseraktivität

von mehr als 0,65

```


```

Ostkaka 2 000

```


```

Pasha 1 000

```


```

Knabbererzeugnisse auf 1 000

Getreide- oder (davon

Erdäpfelbasis sowie 300 PHB

überzogene Nüsse max.)

```


```

Rührteig, Panaden 2 000

```


```

Semmelknödelteig 2 000

```


```

Süßwaren (außer 1 500

Schokolade (davon

300 PHB

max.)

```


```

Kaugummi 1 500

```


```

Überzüge, Toppings 1 000

(Sirup für

Pfannkuchen,

aromatisierter Sirup

für Milchmischgetränke

und Speiseeis;

ähnliche Erzeugnisse)

```


```

Fettemulsionen 1 000

(ausgenommen Butter)

mit einem Fettgehalt

von 60% oder mehr

```


```

Fettemulsionen mit 2 000

einem Fettgehalt von

weniger als 60%

```


```

Emulgierte Saucen mit 1 000 500 1 000

einem Fettgehalt von

60% oder mehr

```


```

Emulgierte Saucen mit 2 000 1 000 2 000

einem Fettgehalt von

weniger als 60%

```


```

Nichtemulgierte Saucen 1 000

```


```

Feinkostsalate 1 500

```


```

Senf 1 000

```


```

Würzmittel 1 000

```


```

Flüssige Suppen und 500

Brühen (außer in

Dosen)

```


```

Aspik 1 000 500

```


```

Nahrungsergänzungs- 2 000

mittel/Diätergänzungs-

stoffe in flüssiger

Form

```


```

Diätetische Lebensmittel 1 500

für besondere medizinische

Zwecke, ausgenommen

Säuglings- und

Kleinkindernahrung

gemäß Verordnung über

Säuglingsanfangsnahrung

und Folgenahrung, BGBl.

Nr. 531/1995 idgF und

Verordnung über

Getreidebeikost und

andere Beikost für

Säuglinge und

Kleinkinder, BGBl. II

Nr. 133/1998 idgF;

Diätnahrung, die als

Mahlzeit oder

Tagesration für

Übergewichtige bestimmt

ist

```


```

Fleisch-, Fisch-, 2 000

Krebstier- und

Kopffüßeranaloge und

Käse auf der Grundlage

von Eiweiß

```


```

Käse und Käseanaloge quantum

(nur satis

Oberflächenbehandlung)

```


```

Häute auf quantum

Kollagenbasis mit satis

einer Wasseraktivität

von mehr als 0,6

```


```

Aromen 1 500

```


```

Krebstiere und Weichtiere, 1 000 2 000

gekocht

```


```

Nahrungsergänzungsmittel 2 000

in flüssiger Form

```


```

Teil B

Schwefeldioxid und Sulfite

```


```

E-Nr.  Bezeichnung

```


```

E 220 Schwefeldioxid

E 221 Natriumsulfit

E 222 Natriumhydrogensulfit

E 223 Natriummetabisulfit

E 224 Kaliummetabisulfit

E 226 Calciumsulfit

E 227 Calciumbisulfit

E 228 Kaliumbisulfit

Anmerkungen:

1.

Die Höchstmengen werden als SO2 in mg/kg bzw. mg/l ausgedrückt und beziehen sich auf die Gesamtmenge an SO2, die sich aus dem SO2-Gehalt aller Komponenten ergibt.

2.

Ein SO2-Gehalt von nicht mehr als 10 mg/kg bzw. 10 mg/l wird als nicht vorhanden betrachtet.

```


```

Höchstmenge (mg/kg bzw. mg/l)

Ware als SO2 angegeben

```


```

Burger meat mit einem Gemüse- 450

und/oder Getreideanteil von

mindestens 4%

Breakfast sausages 450

Longaniza fresca und Butifarra 450

fresca

Getrocknete und gesalzene 200

Dorschfische (Gadidae)

Krebstiere und Kopffüßer:

frisch, gefroren und tiefgefroren 150 *3)

Krebstiere der Familien Penaeidae,

Solenoceridae, Aristaeidae:

weniger als 80 Einheiten 150 *3)

zwischen 80 und 120 Einheiten 200 *3)

mehr als 120 Einheiten 300 *3)

Krebstiere und Kopffüßer:

gekocht 50 *3)

gekochte Krebstiere der Familien

Penaeidae, Solenoceridae, Aristaeidae:

weniger als 80 Einheiten 135 *3)

zwischen 80 und 120 Einheiten 180 *3)

mehr als 120 Einheiten 270 *3)

Hartkekse 50

Stärke (außer Stärke für 50

Säuglingsanfangsnahrung,

Folgenahrung und Getreidebeikost

und andere Beikost)

Sago 30

Graupen 30

Trockenerdäpfel 400

Knabbererzeugnisse auf Getreide- 50

und Erdäpfelbasis

Geschälte Erdäpfel 50

Verarbeitete (einschließlich 100

gefrorene und tiefgefrorene)

Erdäpfel

Erdäpfelteig 100

Weiße Gemüsesorten, getrocknet 400

Weiße Gemüsesorten, verarbeitet 50

(einschließlich gefrorene und

tiefgefrorene weiße Gemüsesorten)

Getrockneter Ingwer 150

Getrocknete Tomaten 200

Krenpulpe 800

Pulpe von Speisezwiebeln, Knoblauch 300

und Schalotten

Gemüse und Obst in Essig, Öl oder 100

Lake (ausgenommen Oliven und gelbe

Paprika in Lake)

Gelbe Paprika in Lake 500

Zuckermais vakuumverpackt 100

Verarbeitete Pilze (einschließlich 50

gefrorene Pilze)

Trockenpilze 100

Trockenfrüchte

- Marillen, Pfirsiche, Trauben, 2 000

Pflaumen und Feigen

- Bananen 1 000

- Äpfel und Birnen 600

- Andere (einschließlich Nüsse mit 500

Schale)

Getrocknete Kokosnüsse 50

Marinierte Nüsse 50

Obst, Gemüse, Angelikawurzel und 100

Zitrusschalen, kandiert,

kristallisiert oder glasiert

Konfitüren, Gelees und Marmeladen 50

gemäß Konfitürenverordnung 2004, BGBl.

II Nr. 367/2004 idgF, (ausgenommen

Konfitüre extra und Gelee extra)

und ähnliche Früchteaufstriche,

einschließlich brennwertverminderte

Erzeugnisse

Jams, jellies und marmelades aus 100

geschwefelten Früchten

Pastetenfüllungen auf Früchtebasis 100

Würzmittel auf Zitrussaftbasis 200

Traubensaftkonzentrat zur 2 000

Selbstherstellung von Wein

Mostarda di frutta 100

Obstgeliersaft, flüssiges Pektin, 800

zur Abgabe an den Endverbraucher

Weiße Herzkirschen, rehydrierte 100

Trockenfrüchte und Litschis, in

Gläsern

Zitronenscheiben in Gläsern 250

Zuckerarten gemäß Zuckerverordnung, 10

BGBl. II Nr. 472/2003 idgF,

ausgenommen Glukosesirup, auch

getrocknet

Glukosesirup, auch getrocknet 20

Speisesirup und Melasse 70

Andere Zuckerarten 40

Überzüge, Toppings (Sirup für 40

Pfannkuchen, aromatisierter Sirup

für Milchmischgetränke und

Speiseeis; ähnliche Erzeugnisse)

Orangen-, Grapefruit-, Apfel- und 50

Ananassaft für die Abgabe aus

Großbehältern in der Gastronomie

und in Einrichtungen zur

Gemeinschaftsverpflegung

Limonen- und Zitronensaft 350

Konzentrate auf der Basis von 350

Fruchtsäften mit mindestens

2,5% Gerste (barley water)

Andere Konzentrate auf der Basis 250

von Fruchtsäften oder zerkleinerten

Früchten; capile groselha

Nichtalkoholische, aromatisierte 20

Getränke, die Fruchtsaft enthalten (nur als Gehalt aus dem

Konzentrat zulässig)

Nichtalkoholische, aromatisierte 50

Getränke mit mindestens 235 g/l

Glukosesirup

Traubensaft, unvergoren, zur 70

sakramentalen Verwendung

Süßwaren auf Glukosesirupbasis 50

(nur als Gehalt aus dem

Glukosesirup zulässig)

Bier, einschließlich alkoholarmes 20

und alkoholfreies Bier

Bier mit Nachgärung im Faß 50

Made wine 260

Met 200

Destillierte alkoholische Getränke 50

mit ganzen Birnen

Gärungsessig 170

Senf, außer Dijon-Senf 250

Dijon-Senf 500

Gelatine 50

Fleisch- Fisch- und 200

Krebstieranaloge auf Proteinbasis

Salsicha fresca 450

Tafeltrauben 10

Frische Litschis 10 (gemessen in den

essbaren Teilen)

Teil C

Andere Konservierungsmittel

```


```

E-Nr.  Bezeichnung Ware Höchstmenge

```


```

E 231 Orthophenylphenol Oberflächenbehandlung 12 mg/kg,

E 232 Natriumorthophenyl- von Zitrusfrüchten *4) einzeln oder in

phenol Kombination,

ausgedrückt als

Orthophenyl-

phenol

```


```

E 234 Nisin *5) Gries- und 3 mg/kg

Tapiokapudding und

ähnliche Erzeugnisse

Gereifter Käse und 12,5 mg/kg

Schmelzkäse

Clotted cream 10 mg/kg

mascarpone 10 mg/kg

```


```

E 235 Natamycin Oberflächenbehandlung

von

- Hartkäse, 1 mg/dm2

Schnittkäse und Oberfläche

halbfestem (5 mm unter der

Schnittkäse Oberfläche

- getrockneten nicht

gepökelten Würsten nachweisbar)

```


```

E 239 Hexamethylen- Provolone-Käse 25 mg/kg

tetramin Restmenge,

ausgedrückt als

Formaldehyd

```


```

E 242 Dimethyldicarbonat Nichtalkoholische 250 mg/l

aromatisierte Getränke zugesetzte

Flüssigteekonzentrat Menge,

Rückstände

nicht

nachweisbar

```


```

E 280 Propionsäure *6) Abgepacktes und 3 000 mg/kg,

geschnittenes Brot und einzeln oder in

Roggenbrot Kombination,

ausgedrückt als

Propionsäure

```


```

E 281 Natriumpropionat *6) Brot mit reduziertem 2 000 mg/kg,

Energiegehalt einzeln oder in

Kombination,

ausgedrückt als

E 282 Calciumpropionat *6) Vorgebackenes und Propionsäure

abgepacktes Brot

E 283 Kaliumpropionat *6) Abgepackte feine

Backwaren

(einschließlich

Mehlwaren “flour

confectionary”) mit

einer Wasseraktivität

von mehr als 0,65

```


```

Abgepackte rolls, buns

und pitta

Polsebrod, boller und

dansk flutes,

vorverpackt

```


```

Christmas pudding 1 000 mg/kg,

Abgepacktes Brot einzeln oder in

Kombination,

ausgedrückt als

Propionsäure

```


```

Käse und Käseanaloge quantum satis

(nur

Oberflächenbehandlung)

```


```

E 284 Borsäure Störrogen (Kaviar) 4 g/kg, einzeln

E 285 Natriumtetraborat oder in

(Borax) Kombination,

ausgedrückt als

Borsäure

```


```

E 1105 Lysozym Gereifter Käse quantum satis

```


```

```


```

Lebensmittel

E-Nr.  Bezeichnung Höchstmenge, die Höchstgehalt

bei der an Rück-

Herstellung ständen

zugesetzt werden (ausgedrückt

darf als NaNO2)

(ausgedrückt als

NaNO2)

```


```

E 249 Kaliumnitrit Fleisch- 150 mg/kg

(x) erzeugnisse

```


```

E 250 Natriumnitrit Sterilisierte 100 mg/kg

(x) Fleisch-

erzeugnisse

(Fo 3,00)

[y]

```


```

Traditionelle 175 mg/kg

nassgepökelte

Fleisch-

erzeugnisse

(1):

Wiltshire

bacon (1.1);

Entremeada,

entrecosto,

chispe,

orelheira e

cabeça

(salgados),

toucinho

fumado (1.2)

und ähnliche

Erzeugnisse

Wiltshire ham 100 mg/kg

(1.1) und

ähnliche

Erzeugnisse

Rohschinken 50 mg/kg

nassgepökelt

(1.6) und

ähnliche

Erzeugnisse

Cured tongue 50 mg/kg

(1.3)

Traditionelle

trocken-

gepökelte

Fleisch-

erzeugnisse

(2):

Dry cured 175 mg/kg

bacon (2.1)

und ähnliche

Erzeugnisse

Dry cured ham 100 mg/kg

(2.1);

Jamón curado,

paleta

curada, lomo

embuchado y

cecina (2.2);

Presunto,

presunto da

pá und paio

do lombo

(2.3) und

ähnliche

Erzeugnisse

Rohschinken 50 mg/kg

trocken-

gepökelt

(2.5) und

ähnliche

Erzeugnisse

```


```

Andere

traditionell

gepökelte

Fleisch-

erzeugnisse

(3):

Vysocina 180 mg/kg

Selský salám

Turistický

trvanlivý

salám Polican

Herkules

Lovecký salám

Dunajská

klobása

Paprikáš

(3.5) und

ähnliche

Erzeugnisse

Rohschinken, 50 mg/kg

trocken-/

nassgepökelt

(3.1) und

ähnliche

Erzeugnisse

Jellied veal

and brisket

(3.2)

```


```

Lebensmittel

E-Nr.  Bezeichnung Höchstmenge, die Höchstgehalt

bei der an Rück-

Herstellung ständen

zugesetzt werden (ausgedrückt

darf als NaNO3)

(ausgedrückt als

NaNO3)

```


```

E 251 Natriumnitrat Nicht wärme- 150 mg/kg

E 252 [z] Kalium- behandelte

nitrat [z] Fleisch-

erzeugnisse

```


```

Traditionelle

nassgepökelte

Fleisch-

erzeugnisse

(1):

Kylmäsavus- 300 mg/kg

tettu

poronliha

Kallrökt

renkött

(1.4);

Wiltshire 250 mg/kg

bacon und

Wiltshire ham

(1.1);

Entremeada,

entrecosto,

chispe,

orelheira e

cabeça

(salgados),

toucinho

fumado(1.2);

Rohschinken

nassgepökelt

(1.6) und

ähnliche

Erzeugnisse

Bacon, Filet 250 mg/kg

de bacon ohne Zusatz

(1.5); und von E 249

ähnliche oder E 250

Erzeugnisse

Cured tongue 10 mg/kg

(1.3)

Traditionelle

trocken-

gepökelte

Fleisch-

erzeugnisse

(2): Dry 250 mg/kg

cured bacon

und Dry cured

ham (2.1);

Jamón curado,

paleta

curada, lomo

embuchado y

cecina (2.2);

Presunto,

presunto da

pá und paio

do lombo

(2.3);

Rohschinken

trocken-

gepökelt

(2.5) und

ähnliche

Erzeugnisse

Jambon sec, 250 mg/kg

jambon sel ohne Zusatz

sec et autres von E 249

pièces oder E 250

maturées

séchées

similaires

(2.4)

```


```

Andere

traditionell

gepökelte

Fleisch-

erzeugnisse

(3):

Rohwürste 300 mg/kg (ohne

(Salami und Zusatz von E 249

Kantwurst) oder E 250)

(3.3)

Rohschinken, 250 mg/kg

trocken-/

nassgepökelt

(3.1) und

ähnliche

Erzeugnisse

Salchichón y 250 mg/kg (ohne

chorizo Zusatz von E 249

tradicionales oder E 250)

de larga

curación

(3.4);

Saucissons

secs (3.6)

und ähnliche

Erzeugnisse

Jellied veal 10 mg/kg

and brisket

(3.2)

```


```

Hartkäse, 150 mg/kg in der

halbfester Käsereimilch

und oder

halbweicher gleichwertige

Käse Menge bei Zusatz

nach Entzug von

Molke und Zusatz

von Wasser

```


```

Käseanaloge

auf

Milchbasis

```


```

Eingelegte 500 mg/kg

Heringe und

Sprotten

```


```

(x) Wenn mit „für Lebensmittel“ gekennzeichnet, darf Nitrit nur als Mischung mit Kochsalz oder –ersatz verkauft werden. (y) Fo-Wert 3 entspricht 3 Minuten Erhitzung bei 121°C (Verminderung der Bakterienlast von einer Billion Sporen je 1000 Dosen auf eine Spore in 1000 Dosen).

(z) Aufgrund der natürlichen Umwandlung von Nitriten in Nitrate in säurearmem Milieu können manche wärmebehandelten Fleischerzeugnisse Nitrate enthalten.

1.

Fleischerzeugnisse werden in eine Pökellösung eingelegt, die Nitrite und/oder Nitrate, Salz und andere Bestandteile enthält. Die Fleischerzeugnisse können weiteren Behandlungen, zum Beispiel Räucherung, unterzogen werden.

1.1 Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung. Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische Starterkulturen.

1.2 3- bis 5-tägige Tauchpökelung. Das Erzeugnis wird nicht wärmebehandelt und hat eine hohe Wasseraktivität.

1.3 Mindestens 4-tägige Tauchpökelung und Vorkochen.

1.4 Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende Tauchpökelung. Die Pökelzeit beträgt 14 bis 21 Tage, ihr schließt sich eine Reifung durch Kalträucherung von 4 bis 5 Wochen an.

1.5 4- bis 5-tägige Tauchpökelung bei 5 bis 7°C, normalerweise Reifung von 24 bis 40 Stunden bei 22°C, mögliche 24-stündige Räucherung bei 20 bis 25°C und 3- bis 6-wöchige Lagerung bei 12 bis 14°C.

1.6 Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 2 Tage/kg mit anschließender Stabilisation/Reifung.

2.

Beim Trockenpökeln wird eine trockene Pökelmischung, die Nitrite und/oder Nitrate, Salz und andere Bestandteile enthält, auf die Oberfläche des Fleisches aufgebracht; eine Stabilisations-/Reifezeit schließt sich an. Die Fleischerzeugnisse können weiteren Behandlungen, zum Beispiel Räucherung, unterzogen werden.

2.1 Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagen.

2.2 Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisationszeit von mindestens 10 Tagen und eine Reifezeit von mehr als 45 Tagen an.

2.3 10- bis 15-tägige Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisationszeit von 30 bis 45 Tagen und eine Reifezeit von mindestens zwei Monaten an.

2.4 Trockenpökelung von 3 Tagen + 1 Tag/kg; an den Salzungsvorgang schließt sich ein Zeitraum von einer Woche und eine Alterungs-/Reifezeit von 45 Tagen bis 18 Monaten an.

2.5 Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 10 bis 14 Tage mit anschließender Stabilisation/Reifung.

3.

Kombination von Tauch- und Trockenpökelvorgängen oder Verwendung von Nitrit und/oder Nitrat in einem zusammengesetzten Erzeugnis oder Einspritzen der Pökellösung vor dem Kochen. Die Erzeugnisse können weiteren Behandlungen, zum Beispiel einer Räucherung, unterzogen werden.

3.1 Kombination von Nass- und Trockenpökelung (ohne Einspritzen der Pökellösung). Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 14 bis 35 Tage mit anschließender Stabilisation/Reifung.

3.2 Einspritzen einer Pökellösung und nach Ablauf von mindestens 2 Tagen Kochen in kochendem Wasser bis zu drei Stunden lang.

3.3 Das Erzeugnis hat eine Reifedauer von mindestens 4 Wochen und ein Wasser-Eiweiß-Verhältnis unter 1,7.

3.4 Reifedauer von mindestens 30 Tagen.

3.5 Getrocknetes Erzeugnis, das auf 70°C erhitzt und anschließend einem 8- bis 12-tägigen Trocknungs- oder Räucherverfahren unterzogen wird. Fermentierte Erzeugnisse werden einem 14- bis 30-tägigen dreistufigen Fermentierungsverfahren unterzogen und anschließend geräuchert.

3.6 Rohe fermentierte getrocknete Wurst ohne Zusatz von Nitriten. Das Erzeugnis wird bei Temperaturen zwischen 18 und 22°C oder weniger (10 bis 12°C) fermentiert; daran schließt sich eine Alterungs-/Reifezeit von mindestens drei Wochen an. Das Erzeugnis hat ein Wasser-Eiweiß-Verhältnis unter 1,7.

Teil D

Andere Antioxidationsmittel

Anmerkung:

Die * in der Tabelle beziehen sich auf das Proportionalitätsprinzip:

Wenn Kombinationen von Gallaten, TBHQ, BHA und BHT verwendet werden, sind die Einzelmengen entsprechend zu reduzieren.

```


```

E-Nr.  Bezeichnung Ware Höchstmenge

mg/kg

```


```

E 310 Propylgallat Fette und Öle für 200* (Gallate,

die gewerbliche TBHQ und BHA,

Herstellung von einzeln oder

wärmebehandelten in Kombination)

Lebensmitteln 100* (BHT)

E 311 Octylgallat

E 312 Dodecylgallat Bratöl und -fett,

außer

Oliventresteröl

E 319 tert.- Schmalz; Fischöl; jeweils auf

Butylhydrochinon Rinder-, Geflügel- den Fettgehalt

(TBHQ) und Schaffett bezogen

```


```

E 320 Butylhydroxy- Kuchenmischungen 200 (Gallate,

anisol (BHA) Knabbererzeugnisse TBHQ und BHA,

auf Getreidebasis einzeln oder

Milchpulver für in Kombination)

Verkaufsautomaten

```


```

E 321 Butyhydroxytoluol Trockensuppen und auf den

(BHT) brühen Fettgehalt

Saucen bezogen

Trockenfleisch

Verarbeitete Nüsse

Vorgekochte

Getreidekost

```


```

Würzmittel 200 (Gallate

und BHA,

einzeln oder

in Kombination)

auf den

Fettgehalt

bezogen

```


```

Trockenkartoffeln 25 (Gallate,

TBHQ und BHA,

einzeln oder

in Kombination)

```


```

Kaugummi Nahrungs- 400 (Gallate,

ergänzungsmittel TBHQ, BHT und

im Sinne der BHA, einzeln

Richtlinie oder in

2002/46/EG Kombination)

```


```

Ätherische Öle 1000 (Gallate,

TBHQ und BHA,

einzeln oder

in Kombination)

```


```

Andere Aromen als 100 *(Gallate,

ätherische Öle einzeln oder

in Kombination)

200 * (TBHQ,

BHA, einzeln

oder in

Kombination)

```


```

E 315 Isoascorbinsäure Gepökelte Fleischer- 500, einzeln

E 316 Natriumisoascorbat zeugnisse und oder in

haltbar gemachte Kombination,

Fleischerzeugnisse ausgedrückt als

Isoascorbin-

säure

```


```

Haltbar gemachte und 1 500, einzeln

teilweise haltbar oder in

gemachte Kombination,

Fischerzeugnisse ausgedrückt als

Fisch mit roter Haut, Isoascorbin-

gefroren und säure

tiefgefroren

```


```

E 586 4-Hexylresorcin Frische, gefrorene 2 mg/kg als

und tiefgefrorene Rückstand in

Krebstiere Krebstierfleisch

```


```

```

```

*1) Benzoesäure kann in bestimmten fermentierten Produkten vorkommen,

die durch Fermentierung nach guter Herstellungspraxis hergestellt

wurden.

*2) Ohne Getränke auf Milchbasis.

*3) In den eßbaren Teilen.

*4) Ausnahme: solche, die zur Weiterverarbeitung zu Marmeladen oder kandierten Früchten bestimmt sind, sowie solche, deren Fruchtschalen als Zutat zu anderen Waren verwendet werden.

5) Dieser Stoff kann als natürliches Produkt von Fermentierungsvorgängen in bestimmten Käsearten vorkommen. 6) Propionsäure und deren Salze können in bestimmten fermentierten Produkten vorkommen, die durch Fermentierung nach guter Herstellungspraxis hergestellt wurden.

Anhang III

BEDINGT ZUGELASSENE KONSERVIERUNGS- UND ANTIOXIDATIONSMITTEL Teil A
Sorbate, Benzoate und p-Hydroxybenzoate
E-Nr. Bezeichnung Abkürzung
E 200 Sorbinsäure
E 202 Kaliumsorbat Ss
E 203 Calciumsorbat
E 210 Benzoesäure Bs 1)
E 211 Natriumbenzoat
E 212 Kaliumbenzoat
E 213 Calciumbenzoat
E 214 Ethyl-p-hydroxybenzoat
E 215 Natriumethyl-p-hydroxybenzoat
E 218 Methyl-p-hydroxybenzoat
E 219 Natriummethyl-p-hydroxybenzoat

1) Benzoesäure kann in bestimmten fermentierten Produkten vorkommen, die durch Fermentierung nach guter Herstellungspraxis hergestellt wurden.

Anmerkungen:

1.

Die Mengen aller obengenannten Stoffe werden als freie Säure ausgedrückt.

2.

Die Abkürzungen in der Tabelle bedeuten:

3.

Die angegebenen Höchstmengen beziehen sich auf die verzehrfertige Ware, die nach den Anweisungen des Herstellers zubereitet wurde.

Höchstmenge (mg/kg bzw. mg/l)
Ware Ss Bs Ss+Bs Ss+PHB Ss+Bs+PHB
Aromatisierte, nichtalkoholische Getränke 1) 300 150 250 Ss+ 150 Bs
Teekonzentrate und Früchte- und Kräuterteekonzentrate (Flüssigkeit) 600
Traubensaft, unvergoren, zur sakramentalen Verwendung 2 000
Mehu und Makeutettu Mehu 500 200
Made wine 200
Sod...saft oder Sodet...saft 500 200
Alkoholfreies Bier im Faß 200
Met 200
Spirituosen mit weniger als 15% vol. Alkohol 200 200 400
Füllungen von Ravioli und ähnlichen Erzeugnissen 1 000
Zuckerarme Konfitüren, Gelees, Marmeladen sowie ähnliche Erzeugnisse mit reduziertem Brennwert oder zuckerfrei und andere Aufstriche auf Früchtebasis Mermeladas 500 1 000
Marmelada 1 500
Dulce de membrillo 1 000
Kandiertes, kristallisiertes und glasiertes Obst und Gemüse 1 000
Trockenfrüchte 1 000
Frugtgrod u. Rote Grütze 1 000 500
Früchte- u. Gemüsezubereitungen, einschließlich Saucen auf Früchtebasis, jedoch unter Ausschluß der Konserven von Mark, Mousse, Kompott, Salaten und ähnlichen Erzeugnissen 1 000
Gemüse in Essig, Lake oder Öl (ausgenommen Oliven) 2 000
Gekochte rote Rüben 2 000
Erdäpfelteig und vorgebratene Erdäpfelscheiben 2 000
Gnocchi 1 000
Polenta 200
Oliven und Zubereitungen auf Olivenbasis 1 000 500 1 000
Geleeüberzug von gekochten, gepökelten od. getrockneten Fleischerzeugnissen; Pasteten 1 000
Oberflächenbehandlung von getrockneten Fleischerzeugnissen quantum satis
Teilweise haltbar gemachte Fischerzeugnisse, einschließlich Fischrogenerzeugnisse 2 000
Gesalzener, getrockneter Fisch 200
Crangon crangon und Crangon vulgaris, gekocht 6 000
Abgepackter und geschnittener Käse 1 000
Frischkäse 1 000
Schmelzkäse 2 000
Schichtkäse und Käse mit beigegebenen Lebensmitteln 1 000
Nichthitzebehandelte Dessertspeisen auf Milchbasis 300
Dickgelegte Milch 1 000
Flüssigei (Eiklar, Eigelb oder Vollei) 5 000
Eiprodukte, getrocknet, konzentriert, gefroren oder tiefgefroren 1 000
Abgepacktes und geschnittenes Brot und Roggenbrot 2 000
Für den Einzelhandel bestimmte vorgebackene und abgepackte Backwaren und für den Einzelhandel bestimmtes brennwertvermindertes Brot 2 000
Feine Backwaren mit einer Wasseraktivität von mehr als 0,65 2 000
Ostkaka 2 000
Pasha 1 000
Knabbererzeugnisse auf Getreide- oder Erdäpfelbasis sowie überzogene Nüsse 1 000 (davon 300 PHB max.)
Rührteig, Panaden 2 000
Semmelknödelteig 2 000
Süßwaren (außer Schokolade) 1 500 (davon 300 PHB max.)
Kaugummi 1 500
Überzüge, Toppings (Sirup für Pfannkuchen, aromatisierter Sirup für Milchmischgetränke und Speiseeis; ähnliche Erzeugnisse) 1 000
Fettemulsionen (ausgenommen Butter) mit einem Fettgehalt von 60% oder mehr 1 000
Fettemulsionen mit einem Fettgehalt von weniger als 60% 2 000
Emulgierte Saucen mit einem Fettgehalt von 60% oder mehr 1 000 500 1 000
Emulgierte Saucen mit einem Fettgehalt von weniger als 60% 2 000 1 000 2 000
Nichtemulgierte Saucen 1 000
Feinkostsalate 1 500
Senf 1 000
Würzmittel 1 000
Flüssige Suppen und Brühen (außer in Dosen) 500
Aspik 1 000 500
Nahrungsergänzungsmittel/Diätergänzungsstoffe in flüssiger Form 2 000
Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, ausgenommen Säuglings- und Kleinkindernahrung gemäß Verordnung über Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung, BGBl. Nr. 531/1995 idgF und Verordnung über Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder, BGBl. II Nr. 133/1998 idgF; Diätnahrung, die als Mahlzeit oder Tagesration für Übergewichtige bestimmt ist 1 500
Fleisch-, Fisch-, Krebstier- und Kopffüßeranaloge und Käse auf der Grundlage von Eiweiß 2 000
Käse und Käseanaloge (nur Oberflächenbehandlung) quantum satis
Häute auf Kollagenbasis mit einer Wasseraktivität von mehr als 0,6 quantum satis
Aromen 1 500
Krebstiere und Weichtiere, gekocht 1 000 2 000
Nahrungsergänzungsmittel in flüssiger Form 2 000
Fischerzeugnis-Imitate auf Algenbasis 1000 500
Bier im Fass, das mehr als 0,5 % vergärbaren Zucker und/oder Fruchtsäfte oder Fruchtsaftkonzentrate enthält 200 200 400
Ungeschälte frische Zitrusfrüchte (nur Oberflächenbehandlung) 20
Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Nahrungsergänzungsmittelverordnung-NEMV, BGBl. II Nr. 88/2004 idgF, in trockener Form, die Zubereitungen von Vitamin A oder von Kombinationen aus Vitamin A und D enthalten 1000 im verzehr-fertigen Erzeugnis

1) Ohne Getränke auf Milchbasis.

Teil B
Schwefeldioxid und Sulfite
E-Nr. Bezeichnung
E 220 Schwefeldioxid
E 221 Natriumsulfit
E 222 Natriumhydrogensulfit
E 223 Natriummetabisulfit
E 224 Kaliummetabisulfit
E 226 Calciumsulfit
E 227 Calciumbisulfit
E 228 Kaliumbisulfit

Anmerkungen:

1.

Die Höchstmengen werden als SO2 in mg/kg bzw. mg/l ausgedrückt und beziehen sich auf die Gesamtmenge an SO2, die sich aus dem SO2-Gehalt aller Komponenten ergibt.

2.

Ein SO2-Gehalt von nicht mehr als 10 mg/kg bzw. 10 mg/l wird als nicht vorhanden betrachtet.

Ware Höchstmenge (mg/kg bzw. mg/l) als SO2 angegeben
Burger meat mit einem Gemüse- und/oder Getreideanteil von mindestens 4% 450
Breakfast sausages 450
Longaniza fresca und Butifarra fresca 450
Getrocknete und gesalzene Dorschfische (Gadidae) 200
Krebstiere und Kopffüßer:
frisch, gefroren und tiefgefroren Krebstiere der Familien Penaeidae, Solenoceridae, Aristaeidae: 150 3)
weniger als 80 Einheiten 150 3)
zwischen 80 und 120 Einheiten 200 3)
mehr als 120 Einheiten 300 3)
Krebstiere und Kopffüßer:
gekocht 50 3)
gekochte Krebstiere der Familien Penaeidae, Solenoceridae, Aristaeidae:
weniger als 80 Einheiten 135 3)
zwischen 80 und 120 Einheiten 180 3)
mehr als 120 Einheiten 270 3)
Hartkekse 50
Stärke (außer Stärke für äuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Getreidebeikost und andere Beikost) 50
Sago 30
Graupen 30
Trockenerdäpfel 400
Knabbererzeugnisse auf Getreide- und Erdäpfelbasis 50
Geschälte Erdäpfel 50
Verarbeitete (einschließlich gefrorene und tiefgefrorene) Erdäpfel 100
Erdäpfelteig 100
Weiße Gemüsesorten, getrocknet 400
Weiße Gemüsesorten, verarbeitet (einschließlich gefrorene und tiefgefrorene weiße Gemüsesorten) 50
Getrockneter Ingwer 150
Getrocknete Tomaten 200
Krenpulpe 800
Pulpe von Speisezwiebeln, Knoblauch und Schalotten 300
Gemüse und Obst in Essig, Öl oder Lake (ausgenommen Oliven und gelbe Paprika in Lake) 100
Gelbe Paprika in Lake 500
Zuckermais vakuumverpackt 100
Verarbeitete Pilze (einschließlich gefrorene Pilze) 50
Trockenpilze 100
Trockenfrüchte
- Marillen, Pfirsiche, Trauben, Pflaumen und Feigen 2 000
- Bananen 1 000
- Äpfel und Birnen 600
- Andere (einschließlich Nüsse mit Schale) 500
Getrocknete Kokosnüsse 50
Marinierte Nüsse 50
Obst, Gemüse, Angelikawurzel und Zitrusschalen, kandiert, kristallisiert oder glasiert 100
Konfitüren, Gelees und Marmeladen gemäß Konfitürenverordnung 2004, BGBl. II Nr. 367/2004 idgF, (ausgenommen Konfitüre extra und Gelee extra) und ähnliche Früchteaufstriche, einschließlich brennwertverminderte Erzeugnisse 50
Jams, jellies und marmelades aus geschwefelten Früchten 100
Pastetenfüllungen auf Früchtebasis 100
Würzmittel auf Zitrussaftbasis 200
Traubensaftkonzentrat zur Selbstherstellung von Wein 2 000
Mostarda di frutta 100
Obstgeliersaft, flüssiges Pektin, zur Abgabe an den Endverbraucher 800
Weiße Herzkirschen, rehydrierte Trockenfrüchte und Litschis, in Gläsern 100
Zitronenscheiben in Gläsern 250
Zuckerarten gemäß Zuckerverordnung, BGBl. II Nr. 472/2003 idgF, ausgenommen Glukosesirup, auch getrocknet 10
Glukosesirup, auch getrocknet 20
Speisesirup und Melasse 70
Andere Zuckerarten 40
Überzüge, Toppings (Sirup für Pfannkuchen, aromatisierter Sirup für Milchmischgetränke und Speiseeis; ähnliche Erzeugnisse) 40
Orangen-, Grapefruit-, Apfel- und Ananassaft für die Abgabe aus Großbehältern in der Gastronomie und in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung 50
Limonen- und Zitronensaft 350
Konzentrate auf der Basis von Fruchtsäften mit mindestens 2,5% Gerste (barley water) 350
Andere Konzentrate auf der Basis von Fruchtsäften oder zerkleinerten Früchten; capile groselha 250
Nichtalkoholische, aromatisierte Getränke, die Fruchtsaft enthalten (nur als Gehalt aus dem Konzentrat zulässig) 20
Nichtalkoholische, aromatisierte Getränke mit mindestens 235 g/l Glukosesirup 50
Traubensaft, unvergoren, zur sakramentalen Verwendung 70
Süßwaren auf Glukosesirupbasis (nur als Gehalt aus dem Glukosesirup zulässig) 50
Bier, einschließlich alkoholarmes und alkoholfreies Bier 20
Bier mit Nachgärung im Faß 50
Made wine 260
Met 200
Destillierte alkoholische Getränke mit ganzen Birnen 50
Gärungsessig 170
Senf, außer Dijon-Senf 250
Dijon-Senf 500
Gelatine 50
Fleisch- Fisch- und Krebstieranaloge auf Proteinbasis 200
Salsicha fresca 450
Tafeltrauben 10
Frische Litschis 10 (gemessen in den essbaren Teilen)
Heidelbeeren (nur Vaccinium corymbosum) 10
Zimt (nur Cinnamomum ceylanicum) 150

3) In den eßbaren Teilen.

Teil C
Andere Konservierungsmittel
E-Nr. Bezeichnung Ware Höchstmenge
E 231 Orthophenylphenol Oberflächenbehandlung 12 mg/kg,
E 232 Natriumorthophenylphenol von Zitrusfrüchten 1) einzeln oder in Kombination, ausgedrückt als Orthophenylphenol
E 234 Nisin [2] Grieß- und Tapiokapudding und ähnliche Erzeugnisse 3 mg/kg
Gereifter Käse und Schmelzkäse 12,5 mg/kg
Clotted cream 10 mg/kg
Mascarpone 10 mg/kg
Pasteurisiertes Flüssigei (Eiklar, Eigelb oder Vollei) 6,25 mg/l
E 235 Natamycin Oberflächenbehandlung von
- Hartkäse, Schnittkäse und halbfestemSchnittkäse - getrockneten gepökelten Würsten 1 mg/dm2 Oberfläche (5 mm unter der Oberfläche nicht nachweisbar)
E 239 Hexamethylentetramin Provolone-Käse 25 mg/kg Restmenge, ausgedrückt als Formaldehyd
E 242 Dimethyldicarbonat Nichtalkoholische aromatisierte GetränkeFlüssigteekonzentrat 250 mg/l zugesetzte Menge, Rückstände nicht nachweisbar
E 280 Propionsäure 3) Abgepacktes und geschnittenes Brot und Roggenbrot 3 000 mg/kg, einzeln oder in Kombination, ausgedrückt als Propionsäure
E 281 Natriumpropionat 3) Brot mit reduziertem Energiegehalt 2 000 mg/kg, einzeln oder in Kombination, ausgedrückt als Propionsäure
E 282 Calciumpropionat 3) Vorgebackenes und abgepacktes Brot
E 283 Kaliumpropionat 3) Abgepackte feine Backwaren (einschließlich Mehlwaren “flour confectionary”) mit einer Wasseraktivität von mehr als 0,65
Abgepackte rolls, buns und pitta Polsebrod, boller und dansk flutes, vorverpackt
Christmas puddingAbgepacktes Brot 1 000 mg/kg, einzeln oder in Kombination, ausgedrückt als Propionsäure
Käse und Käseanaloge (nur Oberflächenbehandlung) quantum satis
E 284 E 285 Borsäure Natriumtetraborat (Borax) Störrogen (Kaviar) 4 g/kg, einzeln oder in Kombination, ausgedrückt als Borsäure
E 1105 Lysozym Gereifter Käse quantum satis
E-Nr. Bezeichnung Lebensmittel Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf (ausgedrückt als NaNO2)
--- --- --- ---
E 249 Kaliumnitrit(x) Fleischerzeugnisse 150 mg/kg
E 250 Natriumnitrit(x) Sterilisierte Fleischerzeugnisse (Fo 3,00) [y] 100 mg/kg
Traditionelle nassgepökelte Fleischerzeugnisse (1): Wiltshire bacon (1.1); Entremeada, entrecosto, chispe, orelheira e cabeça (salgados), toucinho fumado (1.2) und ähnliche 175 mg/kg
Erzeugnisse Wiltshire ham (1.1) und ähnliche Erzeugnisse 100 mg/kg
Rohschinken nassgepökelt (1.6) und ähnliche Erzeugnisse 50 mg/kg
Cured tongue (1.3) Traditionelle trockengepökelte Fleischerzeugnisse (2): 50 mg/kg
Dry cured bacon (2.1) und ähnliche Erzeugnisse 175 mg/kg
Dry cured ham (2.1); Jamón curado, paleta curada, lomo embuchado y cecina (2.2); Presunto, presunto da pá und paio do lombo (2.3) und ähnliche Erzeugnisse 100 mg/kg
Rohschinken trockengepökelt (2.5) und ähnliche Erzeugnisse 50 mg/kg
Andere traditionell gepökelte Fleischerzeugnisse (3):
Vysocina Selský salám Turistický trvanlivý salám Polican Herkules Lovecký salám Dunajská klobása Paprikáš (3.5) und ähnliche Erzeugnisse 180 mg/kg
Rohschinken, trocken-/ nassgepökelt (3.1) und ähnliche Erzeugnisse Jellied veal and brisket (3.2) 50 mg/kg
E 251 E 252 Natriumnitrat[z] Kaliumnitrat [z] Nicht wärmebehandelte Fleischerzeugnisse 150 mg/kg
Traditionelle nassgepökelte Fleischerzeugnisse (1):
Kylmäsavustettu poronliha Kallrökt renkött (1.4); 300 mg/kg
Wiltshire bacon und Wiltshire ham (1.1); Entremeada, entrecosto, chispe, orelheira e cabeça (salgados), toucinho fumado(1.2); Rohschinken nassgepökelt (1.6) und ähnliche Erzeugnisse 250 mg/kg
Bacon, Filet de bacon (1.5); und ähnliche Erzeugnisse 250 mg/kg ohne Zusatz von E 249 oder E 250
Cured tongue (1.3) Traditionelle trockengepökelte Fleischerzeugnisse 10 mg/kg
(2): Dry cured bacon und Dry cured ham (2.1); Jamón curado, paleta curada, lomo embuchado y cecina (2.2); Presunto, presunto da pá und paio do lombo (2.3); Rohschinken trockengepökelt (2.5) und ähnliche Erzeugnisse 250 mg/kg
Jambon sec, jambon sel sec et autres pièces maturéesséchéessimilaires (2.4) 250 mg/kg ohne Zusatz von E 249 oder E 250
Andere traditionell gepökelte Fleischerzeugnisse (3):
Rohwürste (Salami und Kantwurst) (3.3) 300 mg/kg (ohne Zusatz von E 249 oder E 250)
Rohschinken, trocken-/nassgepökelt (3.1) und ähnliche Erzeugnisse 250 mg/kg
Salchichón y chorizo tradicionales de larga curación (3.4); Saucissons secs (3.6) und ähnliche Erzeugnisse 250 mg/kg (ohne Zusatz von E 249 oder E 250)
Jellied veal and brisket (3.2) 10 mg/kg
Hartkäse, halbfester und halbweicher Käse 150 mg/kg in der Käsereimilch oder gleichwertige Menge bei Zusatz nach Entzug von Molke und Zusatz von Wasser
Käseanaloge auf Milchbasis
Eingelegte Heringe und Sprotten 500 mg/kg

(x) Wenn mit „für Lebensmittel“ gekennzeichnet, darf Nitrit nur als Mischung mit Kochsalz oder –ersatz verkauft werden. (y) Fo-Wert 3 entspricht 3 Minuten Erhitzung bei 121°C (Verminderung der Bakterienlast von einer Billion Sporen je 1000 Dosen auf eine Spore in 1000 Dosen).

(z) Aufgrund der natürlichen Umwandlung von Nitriten in Nitrate in säurearmem Milieu können manche wärmebehandelten Fleischerzeugnisse Nitrate enthalten.

1.

Fleischerzeugnisse werden in eine Pökellösung eingelegt, die Nitrite und/oder Nitrate, Salz und andere Bestandteile enthält. Die Fleischerzeugnisse können weiteren Behandlungen, zum Beispiel Räucherung, unterzogen werden.

1.1 Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung. Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische Starterkulturen.

1.2 3- bis 5-tägige Tauchpökelung. Das Erzeugnis wird nicht wärmebehandelt und hat eine hohe Wasseraktivität.

1.3 Mindestens 4-tägige Tauchpökelung und Vorkochen.

1.4 Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende Tauchpökelung. Die Pökelzeit beträgt 14 bis 21 Tage, ihr schließt sich eine Reifung durch Kalträucherung von 4 bis 5 Wochen an.

1.5 4- bis 5-tägige Tauchpökelung bei 5 bis 7°C, normalerweise Reifung von 24 bis 40 Stunden bei 22°C, mögliche 24-stündige Räucherung bei 20 bis 25°C und 3- bis 6-wöchige Lagerung bei 12 bis 14°C.

1.6 Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 2 Tage/kg mit anschließender Stabilisation/Reifung.

2.

Beim Trockenpökeln wird eine trockene Pökelmischung, die Nitrite und/oder Nitrate, Salz und andere Bestandteile enthält, auf die Oberfläche des Fleisches aufgebracht; eine Stabilisations-/Reifezeit schließt sich an. Die Fleischerzeugnisse können weiteren Behandlungen, zum Beispiel Räucherung, unterzogen werden.

2.1 Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagen.

2.2 Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisationszeit von mindestens 10 Tagen und eine Reifezeit von mehr als 45 Tagen an.

2.3 10- bis 15-tägige Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisationszeit von 30 bis 45 Tagen und eine Reifezeit von mindestens zwei Monaten an.

2.4 Trockenpökelung von 3 Tagen + 1 Tag/kg; an den Salzungsvorgang schließt sich ein Zeitraum von einer Woche und eine Alterungs-/Reifezeit von 45 Tagen bis 18 Monaten an.

2.5 Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 10 bis 14 Tage mit anschließender Stabilisation/Reifung.

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