Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit der die Einfuhr von nicht zum Anpflanzen bestimmten Früherdäpfeln mit Ursprung in Ägypten verboten wird

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1999-04-23
Status Aufgehoben · 1999-06-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 40 Abs. 7 des Pflanzenschutzgesetzes 1995, BGBl. Nr. 532, geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 73/1997, wird verordnet:

§ 1. Die Einfuhr von nicht zum Anpflanzen bestimmten Früherdäpfeln mit Ursprung in Ägypten wird zur Verhinderung der Ausbreitung von Ralstonia solanacearum verboten.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. Juni 1999 außer Kraft.

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