(Übersetzung.)Erklärung über die Anerkennung des Flaggenrechtes der Staaten ohne Meeresküste

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1924-12-13
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Unterzeichnungsdatum

Sprachen

Englisch, Französisch

Vertragsparteien

Albanien 430/1924, 297/1927 Antigua/Barbuda 131/1993 Australien 430/1924, 297/1927 Belgien 297/1927 Bulgarien 430/1924, 297/1927 Chile 103/1928, 394/1967 Dänemark 430/1924, 297/1927 Deutschland 26/1932 Estland 398/1929 Eswatini 131/1993 Fidschi 131/1993 Finnland 297/1927 Frankreich 430/1924, 297/1927 Griechenland 39/1928, 394/1967 Indien 430/1924, 297/1927 Irak 216/1935 Japan 430/1924, 297/1927 Jugoslawien 215/1930 Kanada 430/1924, 297/1927 Kroatien 131/1993 Lesotho 131/1993 Lettland 430/1924, 297/1927 Malawi 131/1993 Malta 394/1967 Mauritius 131/1993 Mexiko 430/1935 Mongolei 131/1993 Neuseeland 430/1924, 297/1927 Niederlande 430/1924, 297/1927 Norwegen 430/1924, 297/1927 Polen 344/1925, 297/1927, 57/1933 Ruanda 394/1967 Rumänien 430/1924, 297/1927 Salomonen 131/1993 Schweden 344/1925, 297/1927 Schweiz 430/1924, 297/1927 Slowakei 556/1996 Spanien 272/1929 Südafrika 430/1924, 297/1927 Thailand 430/1924, 297/1927 Tschechische R 556/1996 Tschechoslowakei 430/1924, 297/1927 Türkei 394/1933 UdSSR 394/1967 Ungarn 165/1928, 131/1993 Vereinigtes Königreich 430/1924, 297/1927

Sonstige Textteile

Der Bundespräsident der Republik Österreich erklärt die am 21. April 1921 zu Barcelona unterzeichnete Erklärung über die Anerkennung des Flaggenrechtes der Staaten ohne Meeresküste, die also lautet: …

für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich ihre gewissenhafte Erfüllung.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten gefertigt, vom Vizekanzler gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 26. Juni 1924.

Ratifikationstext

Die österreichische Ratifikationsurkunde wurde am 10. Juli 1924 beim Generalsekretär des Völkerbundes in Genf hinterlegt.

Die Erklärung wurde weiters ratifiziert von Albanien, Bulgarien, Dänemark, Großbritannien, Indien, Japan, Lettland, Neuseeland, Norwegen, Tschechoslowakei; für ohne Ratifikation bindend haben ihren Beitritt erklärt: Frankreich, Niederlande, Schweiz; beigetreten sind:

Südafrika, Australien, Canada, Rumänien (unter Vorbehalt der Ratifikation) und Siam.

Die Unterzeichneten, die hiezu gehörig bevollmächtigt sind, erklären, daß die von ihnen vertretenen Staaten die Flagge der Seeschiffe jedes Staates ohne Meeresküste anerkennen, sofern die Schiffe an einem einzigen bestimmten Orte seines Gebietes eingetragen sind. Dieser Ort gilt für solche Schiffe als Registerhafen.

Barcelona am 20. April 1921 in einer einzigen Ausfertigung, deren französischer und englischer Wortlaut beide maßgebend sind.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.