Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 20. Februar 1929, betreffend die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde der Tschechoslowakischen Republik zum Übereinkommen über die Eichung der Binnenschiffe

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1929-02-24
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs des Völkerbundes ist die Ratifikationsurkunde der Tschechoslowakischen Republik zu dem im Bundesgesetzblatt unter Nr. 258 aus 1927 kundgemachten Übereinkommen vom 27. November 1925 über die Eichung der Binnenschiffe samt Unterzeichnungsprotokoll am 17. Jänner 1928 im Sekretariat des Völkerbundes hinterlegt worden.

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