Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 26. Juni 1930, betreffend die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde des Königreiches Jugoslawien zum Übereinkommen über die Eichung der Binnenschiffe
Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs des Völkerbundes ist die Ratifikationsurkunde des Königreiches Jugoslawien zu dem im Bundesgesetzblatt unter Nr. 258 aus 1927 kundgemachten Übereinkommen vom 27. November 1925 über die Eichung der Binnenschiffe samt Unterzeichnungsprotokoll am 7. Mai 1930 im Sekretariat des Völkerbundes hinterlegt worden.
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