Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 27. Juli 1930, betreffend die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde der Republik Polen zum Übereinkommen über die Eichung der Binnenschiffe
Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs des Völkerbundes ist die Ratifikationsurkunde der Republik Polen zu dem im Bundesgesetzblatt unter Nr. 258 aus 1927 kundgemachten Übereinkommen vom 27. November 1925 über die Eichung der Binnenschiffe samt Unterzeichnungsprotokoll am 16. Juni 1930 im Sekretariat des Völkerbundes hinterlegt worden.
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