Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 11. Juni 1934, betreffend den Abschluß eines Übereinkommens mit Griechenland über die meistbegünstigte Behandlung der beiderseitigen Schiffahrt

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1934-06-17
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API
In einem Notenwechsel zwischen dem griechischen Ministerium des Äußern und der
österreichischen Gesandtschaft in Athen vom 10. Oktober 1933 wurde
22. Februar 1934
vereinbart, daß den österreichischen Schiffen beim Anlaufen griechischer Häfen gleichwie den die österreichischen Donaugewässer befahrenden griechischen Fahrzeugen die Behandlung auf dem Fuße der Meistbegünstigung gewährt wird. Diese Vereinbarung gilt vom 1. April 1934 angefangen für die Dauer der Wirksamkeit des Handelsübereinkommens zwischen Österreich und Griechenland vom 18. April 1925, B. G. Bl. Nr. 159.

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