Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 16. Juli 1959, betreffend die Ratifikation des Protokolls über eine Abänderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt durch die Bundesrepublik Deutschland
Nach einer Mitteilung des Generalsekretariates der Internationalen Zivilluftfahrtsorganisation (ICAO) hat das Protokoll über eine Abänderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, BGBl. Nr. 106/1957, ratifiziert:
Datum der Hinterlegung
der Ratifikationsurkunde
Bundesrepublik Deutschland 27. April 1959
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