Kundmachung des Bundeskanzlers vom 9. Juni 1971 betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über gewisse Abänderungen des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt vom 14. Juni 1954

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1971-07-09
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Nach Mitteilungen des Generalsekretariates der Internationalen Zivilluftfahrtsorganisation haben folgende Staaten das Protokoll über gewisse Abänderungen des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (BGBl. Nr. 106/1957, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 292/1968) ratifiziert:

Staaten: Datum der Hinterlegung

der Ratifikationsurkunde

Bulgarien 16. Dezember 1969

Mauritius 1. September 1970

Ungarn 30. Oktober 1970

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