Kundmachung des Bundeskanzlers vom 9. Juli 1974 betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über eine Abänderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt vom 12. März 1971
Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Internationalen Zivilluftfahrtsorganisation haben Costa Rica am 14. November 1973 und Sudan am 21. November 1973 ihre Ratifikationsurkunden zum Protokoll über eine Abänderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (BGBl. Nr. 533/1973) hinterlegt.
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