Kundmachung des Bundeskanzlers vom 5. Juni 1979 über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über die Eichung von Binnenschiffen und Unterzeichnungsprotokoll vom 27. November 1925

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1979-06-13
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Deutsche Demokratische Republik die Wiederanwendung des Internationalen Übereinkommens über die Eichung von Binnenschiffen und Unterzeichnungsprotokoll (BGBl. Nr. 258 aus 1927, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 337/1932) mit Wirkung vom 21. August 1958 erklärt.

Das gegenständliche Übereinkommen ist von folgenden Staaten gekündigt worden:

Staaten Datum des Einganges

der Kündigungen

Belgien 9. März 1972

Schweiz 7. Feber 1975

Rumänien 24. Mai 1976

Deutsche Demokratische Republik 31. August 1976

Ungarn 5. Jänner 1978

Niederlande 14. August 1978

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