Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 13. Dezember 1982 betreffend die Übertragung einer Bundesstraßenteilstrecke an die Autobahnen- und Schnellstraßen-Aktiengesellschaft

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1983-03-30
Status Aufgehoben · 2004-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen

Grundlage gegenstandslos (vgl. BGBl. I Nr. 174/2004).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Artikels IV §§ 1 und 5 des Bundesgesetzes, BGBl. Nr. 591/1982, mit dem eine Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft errichtet wird, mit dem die Planung und Errichtung von Bundesstraßenteilstrecken übertragen wird und mit dem das Bundesministeriengesetz 1973 geändert wird, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen

Grundlage gegenstandslos (vgl. BGBl. I Nr. 174/2004).

Die Teilstrecke der A 2 Süd Autobahn von Sinnersdorf bis zur Anschlußstelle Lafnitztal wird zur Planung und Errichtung der Autobahnen- und Schnellstraßen-Aktiengesellschaft übertragen. Nach Fertigstellung von verkehrswirksamen Abschnitten sind diese Strecken dem Bund (Bundesstraßenverwaltung) zur Erhaltung zu übergeben.

Die Übertragung zur Planung und Errichtung erfolgt mit sofortiger Wirkung.

Der Bauzeit- und Kostenrahmen ist in der Anlage enthalten. Der Bauzeit- und Kostenrahmen wird durch die gemäß § 8 Abs. 2 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 591/1982 vom Bundesminister für Bauten und Technik zu genehmigenden Bauzeit- und Kostenpläne den Erfordernissen jeweils angepaßt.

Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen

Grundlage gegenstandslos (vgl. BGBl. I Nr. 174/2004).

Anlage

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Bauzeit- und Kostenrahmen für die Teilstrecke der A 2 Süd Autobahn

von Sinnersdorf bis zur Anschlußstelle Lafnitztal

Jahr Maßnahmen Kosten

1983 Planung 124 Mio.S

Grundeinlösung

Brückenbau

Straßenbau

Hochbauten

1984 Planung 218 Mio.S

Brückenbau

Straßenbau

Hochbauten

1985 Planung 235,3 Mio.S

Brückenbau

Straßenbau

Hochbauten

1986 Grundeinlösung 169,4 Mio.S

Brückenbau

Straßenbau

Hochbauten

1987 Grundeinlösung 9,5 Mio.S

Hochbauten

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Gesamtkosten 756,2 Mio.S

(Preisbasis 1.Jänner

1983, ohne Preisgleitung)

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