Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 15. April 1983 betreffend die Übertragung von Bundesstraßenteilstrecken an die Autobahnen- und Schnellstraßen-Aktiengesellschaft

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1983-07-23
Status Aufgehoben · 2004-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen

Grundlage gegenstandslos (vgl. BGBl. I Nr. 174/2004).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Artikels IV §§ 1 und 5 des Bundesgesetzes, BGBl. Nr. 591/1982, mit dem eine Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs- Aktiengesellschaft errichtet wird, mit dem die Planung und Errichtung von Bundesstraßenteilstrecken übertragen wird und mit dem das Bundesministeriengesetz 1973 geändert wird, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen

Grundlage gegenstandslos (vgl. BGBl. I Nr. 174/2004).

Die Teilstrecke der A 8 Innkreis Autobahn von Ried/Innkreis bis Wels (südliche Stadtgrenze), ausgenommen die bereits verkehrsübergebene Strecke von der Anschlußstelle Pichl bis zum Knoten Wels, wird zur Planung und Errichtung der Autobahnen- und Schnellstraßen - Aktiengesellschaft übertragen.

Nach Fertigstellung von verkehrswirksamen Abschnitten sind diese Strecken dem Bund (Bundesstraßenverwaltung) zur Erhaltung zu übergeben.

Die Übertragung zur Planung und Errichtung erfolgt mit sofortiger Wirkung.

Der Bauzeit- und Kostenrahmen ist in der Anlage enthalten. Der Bauzeit- und Kostenrahmen wird durch die gemäß § 8 Abs. 2 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 591/1982 vom Bundesminister für Bauten und Technik zu genehmigenden Bauzeit- und Kostenpläne den Erfordernissen jeweils angepaßt.

Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen

Grundlage gegenstandslos (vgl. BGBl. I Nr. 174/2004).

Anlage

Bauzeit- und Kostenrahmen für die Teilstrecke der A 8 Innkreis Autobahn von Ried/Innkreis bis Wels

Jahr Maßnahmen Kosten

1983 Grundeinlösung 164,0 Mio.S

Bauvorbereitungen

Brückenbau

1984 Bauvorbereitung 334,0 Mio.S

Straßenbau

Brückenbau

1985 Straßenbau 410,5 Mio.S

Brückenbau

1986 Straßenbau 588,5 Mio.S

Brückenbau

Straßenausrüstung

Grünverbau

Lärmschutz

1987 Decken 234,0 Mio.S

1988 Decken 235,0 Mio.S

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Gesamtkosten 1 966,0 Mio.S

(Preisbasis 1.1.1983)

(ohne Preisgleitung)

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