Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 15. April 1983 betreffend die Übertragung von Bundesstraßenteilstrecken an die Autobahnen- und Schnellstraßen-Aktiengesellschaft
Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen
Grundlage gegenstandslos (vgl. BGBl. I Nr. 174/2004).
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des Artikels IV §§ 1 und 5 des Bundesgesetzes, BGBl. Nr. 591/1982, mit dem eine Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs- Aktiengesellschaft errichtet wird, mit dem die Planung und Errichtung von Bundesstraßenteilstrecken übertragen wird und mit dem das Bundesministeriengesetz 1973 geändert wird, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen
Grundlage gegenstandslos (vgl. BGBl. I Nr. 174/2004).
Die Teilstrecke der A 8 Innkreis Autobahn von Ried/Innkreis bis Wels (südliche Stadtgrenze), ausgenommen die bereits verkehrsübergebene Strecke von der Anschlußstelle Pichl bis zum Knoten Wels, wird zur Planung und Errichtung der Autobahnen- und Schnellstraßen - Aktiengesellschaft übertragen.
Nach Fertigstellung von verkehrswirksamen Abschnitten sind diese Strecken dem Bund (Bundesstraßenverwaltung) zur Erhaltung zu übergeben.
Die Übertragung zur Planung und Errichtung erfolgt mit sofortiger Wirkung.
Der Bauzeit- und Kostenrahmen ist in der Anlage enthalten. Der Bauzeit- und Kostenrahmen wird durch die gemäß § 8 Abs. 2 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 591/1982 vom Bundesminister für Bauten und Technik zu genehmigenden Bauzeit- und Kostenpläne den Erfordernissen jeweils angepaßt.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen
Grundlage gegenstandslos (vgl. BGBl. I Nr. 174/2004).
Anlage
Bauzeit- und Kostenrahmen für die Teilstrecke der A 8 Innkreis Autobahn von Ried/Innkreis bis Wels
Jahr Maßnahmen Kosten
1983 Grundeinlösung 164,0 Mio.S
Bauvorbereitungen
Brückenbau
1984 Bauvorbereitung 334,0 Mio.S
Straßenbau
Brückenbau
1985 Straßenbau 410,5 Mio.S
Brückenbau
1986 Straßenbau 588,5 Mio.S
Brückenbau
Straßenausrüstung
Grünverbau
Lärmschutz
1987 Decken 234,0 Mio.S
1988 Decken 235,0 Mio.S
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Gesamtkosten 1 966,0 Mio.S
(Preisbasis 1.1.1983)
(ohne Preisgleitung)
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