Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 22. Dezember 1986 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes eines Abschnittes der B 198 Lechtal Straße im Bereich der Gemeinde Steeg

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-01-14
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 1
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet:

Der Straßenverlauf der B 198 Lechtal Straße wird im Bereich der Gemeinde Steeg wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse zweigt bei km 22,78 von dem mit Verordnung vom 7. November 1980, BGBl. Nr. 511, bestimmten Trassenverlauf der B 198 Lechtal Straße ab, untertunnelt den Tieftaltobel und bindet bei km 23,49 wieder in den bereits verordneten Trassenverlauf ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für Bauten und Technik, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei der Gemeinde Steeg aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 376-9 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Durch diese Verordnung wird die Verordnung vom 7. November 1980, BGBl. Nr. 511, von km 22,78 bis km 23,49 abgeändert.

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