Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 5. März 1987 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 41 Gmünder Straße im Bereich der Marktgemeinde St. Martin
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet:
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 41 Gmünder Straße wird im Bereich der Marktgemeinde St. Martin wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 25,05, quert sodann die Lainsitz, führt in der Folge westlich der Lainsitz und der bestehenden Bundesstraße und bindet bei km 27,37 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für Bauten und Technik, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde St. Martin aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 41/28-85 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.