Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 27. März 1987 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 38 Böhmerwald Straße (ehem. B 128 Sternwald Straße) im Bereich der Gemeinde Oepping
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet:
Der Straßenteil der B 38 Böhmerwald Straße (ehem. B 128 Sternwald Straße) von km 57,250 (alt) bis km 58,450 (alt) wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen Teil des mit Verordnung vom 2. Dezember 1976, BGBl. Nr. 697, bestimmten Abschnittes „Oepping-Kollerschlag“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.
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