Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 3. August 1987 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 152 Seeleiten Straße im Bereich der Gemeinde Weyregg am Attersee

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-08-19
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet:

Der Straßenteil der B 152 Seeleiten Straße von km 5,520 bis km 5,672 (alt)/5,680 (neu) wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 16. November 1973, BGBl. Nr. 588, bestimmten - Abschnitt „Ortsdurchfahrt Weyregg“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.

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