Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 25. September 1987 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 138 Pyhrnpaß Straße im Bereich der Gemeinde Schlierbach

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-10-16
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet:

Der Straßenteil der B 138 Pyhrnpaß Straße von alt-km 24,10 bis alt-km 26,59 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 12. September 1974, BGBl. Nr. 596, bestimmten - Abschnitt „Dornleithen“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.

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