Kundmachung des Bundeskanzlers vom 25. August 1987 betreffend den Geltungsbereich des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt
Nach Mitteilungen der Regierung der Vereinigten Staaten haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt (BGBl. Nr. 97/1949, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 315/1983) hinterlegt:
Datum der Hinterlegung
Staaten: der Ratifikationsurkunde:
St. Vincent und die
Grenadinen 15. November 1983
Tonga 2. November 1984
Vanuatu 17. August 1983
Nachstehende Staaten haben erklärt, sich auch nach Erlangung der
Unabhängigkeit an dieses Abkommen gebunden zu erachten:
Datum der Hinterlegung der
Staaten: Kontinuitätserklärung:
Brunei 4. Dezember 1984
Komoren 15. Jänner 1985
Salomonen 11. April 1985
Einer weiteren Mitteilung der Regierung der Vereinigten Staaten zufolge sind die Cookinseln am 20. August 1986 diesem Abkommen beigetreten.
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