Kundmachung des Bundeskanzlers vom 25. August 1987 betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über eine Abänderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt
Nach Mitteilungen des Generalsekretariats der Internationalen Zivilluftfahrtsorganisation (ICAO) haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Protokoll über eine Abänderung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (BGBl. Nr. 176/1976, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 322/1983) hinterlegt:
Datum der Hinterlegung
Staaten: der Ratifikationsurkunde:
Argentinien 10. Juni 1986
Barbados 23. November 1984
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