Kundmachung des Bundeskanzlers vom 25. August 1987 betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über eine Änderung des Art. 50 (a) des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt
Nach Mitteilung des Generalsekretariats der Internationalen Zivilluftfahrtsorganisation (ICAO) hat Saudi-Arabien am 12. Dezember 1983 seine Ratifikationsurkunde zum Protokoll über eine Änderung des Art. 50 (a) des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (BGBl. Nr. 194/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 324/1983) hinterlegt.
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