Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 19. Jänner 1988 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 124 Königswiesener Straße im Bereich der Marktgemeinde Wartberg ob der Aist
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet:
Der Straßenteil der B 124 Königswiesener Straße von km 1,72 (alt) bis km 3,50 (alt) wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen Teil des – mit Verordnung vom 9. November 1976, BGBl. Nr. 642, bestimmten – Abschnittes „Obervisnitz-Pfahnlmühle“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.