Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 30. Oktober 1989 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 29 Manker Straße im Bereich der Gemeinden St. Margarethen an der Sierning und Bischofstetten

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1989-11-15
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 1
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet:

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 29 Manker Straße wird im Bereich der Gemeinden St. Margarethen an der Sierning und Bischofstetten wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 5,35, verläuft sodann westlich der bestehenden Trasse in gestreckterer Linienführung und bindet bei km 6,25 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden St. Margarethen an der Sierning und Bischofstetten aufliegenden Planunterlagen (Plan-Nr. B 29/64-88 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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