Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 28. März 1989 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 3 Donau Straße im Bereich der Stadt Wien

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1989-04-14
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 1
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet:

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 3 Donau Straße wird im Bereich der Stadt Wien wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt an der Kreuzung Donaufelder Straße (B 3)/Dückegasse, kreuzt in der Folge die Leopoldauer Straße und endet nach Überführung der Bahnlinien der ÖBB Wien/Nord-Bernhardsthal und Floridsdorf-Unterretzbach an der Kreuzung Brünner Straße (B 7)/B 3 (neu).

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und beim Magistrat der Stadt Wien (MA 18 und MA 28) aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2000 zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenplanungsgebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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