Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 23. März 1989 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 3 Südost Autobahn – Anschlußstelle Ebreichsdorf/West im Bereich der Marktgemeinde Ebreichsdorf
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet:
Die Anschlußstelle Ebreichsdorf/West der A 3 Südost Autobahn wird im Bereich der Marktgemeinde Ebreichsdorf wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsstraßen der Anschlußstelle Ebreichsdorf/West liegen zwischen km 16,84 und km 17,48 des mit Verordnung vom 4. November 1981, BGBl. Nr. 495, festgelegten Abschnittes der A 3 Südost Autobahn und stellen die Verbindung von und zur B 210 Badener Straße her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsstraßen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Ebreichsdorf aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. A3/4-84 im Maßstab 1 : 2000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.