Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 8. Februar 1990 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 12a Brunner Straße Abzweigung Brunn am Gebirge im Bereich der Marktgemeinden Brunn am Gebirge und Wiener Neudorf

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1990-03-09
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 1
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet:

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 12 a Brunner Straße Abzweigung Brunn am Gebirge wird im Bereich der Marktgemeinden Brunn am Gebirge und Wiener Neudorf wie folgt bestimmt:

Die B 12a Brunner Straße Abzweigung Brunn am Gebirge wird ab der Anschlußstelle Brunn am Gebirge der A 21 Wiener Außenring Autobahn über die Landesstraße L 2315 zur Kreuzung mit der Landeshauptstraße LH 177 verlängert, führt von dort auf einer neu herzustellenden Straßentrasse von km 1,402 bis km 2,863, folgt sodann der B 17 Wiener Neustädter Straße, führt anschließend über die mit Verordnung vom 16. Juli 1986, BGBl. Nr. 410, festgelegte Zu- und Abfahrtsstraße der Anschlußstelle Mödling der A 2 Süd Autobahn und endet bei deren km 0,296.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse einschließlich des neu herzustellenden Abschnittes aus den beim Bundesministerium für wirtschaftlichen Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Marktgemeinden Brunn am Gebirge und Wiener Neudorf aufliegenden Planunterlagen (Verordnungspläne Plan-Nr. B 12a/88-88 im Maßstab 1 : 1 000 bzw. im Maßstab 1 : 12 500) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den neu herzustellenden Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Durch diese Verordnung wird die mit Verordnung vom 16. Juli 1986, BGBl. Nr. 410, festgelegte Zu- und Abfahrtsstraße der Anschlußstelle Mödling der A 2 Süd Autobahn von deren km 0,00 bis km 0,296 Bestandteil der B 12a Brunner Straße, Abzweigung Brunn am Gebirge.

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