Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 24. April 1990 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 312 Loferer Straße im Bereich der Gemeinde Unken

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1990-05-11
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 1
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 61,64, verläuft nach dem Anschluß Unken/Süd durch den Achbergtunnel, folgt sodann der Saalach und bindet nach dem Anschluß Unken/Nord bei km 64,00 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei der Gemeinde Unken aufliegenden Planunterlagen (Verordnungspläne Plan Nr. 6/22-312.04/119-1 im Maßstab 1 : 5 000 sowie Plan Nr. 6/22-312.04/119-2 und -3 jeweils im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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