Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 6. Juni 1990 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 312 Loferer Straße im Bereich der Gemeinden Lofer und Waidring
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet:
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 312 Loferer Straße wird im Bereich der Gemeinden Lofer und Waidring wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 50,96, durchörtert in der Folge den Lärchenbergtunnel und bindet bei km 54,70 (neu)/km 55,54 (alt) wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, bei den Ämtern der Salzburger und Tiroler Landesregierung sowie bei den Gemeinden Lofer und Waidring aufliegenden Planunterlagen (Übersichtsplan im Maßstab 1 : 5 000 und Verordnungspläne im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.