Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Marktgemeinde Altenmarkt bei St. Gallen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1990-11-09
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 1
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet:

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 115 Eisen Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Altenmarkt bei St. Gallen wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 81,70, verläuft in der Folge in gestreckterer Linienführung unter mehrfacher Kreuzung sowie teilweiser Mitbenützung der bestehenden Trasse und bindet bei km 85,30 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Altenmarkt bei St. Gallen aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-115-54a im Maßstab 1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.