Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 164 Hochkönig Straße im Bereich der Marktgemeinde St. Johann in Tirol

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1991-08-15
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 1
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 159/1990 wird verordnet:

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 164 Hochkönig Straße wird im Bereich der Marktgemeinde St. Johann in Tirol wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 75,25 und bindet über die Spuren 100 und 200 niveaufrei in die bestehende B 312 Loferer Straße zwischen deren km 29,61 und km 29,67 ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde St. Johann in Tirol aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 117810 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Durch diese Verordnung wird die Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik, BGBl. Nr. 88/1979, aufgehoben.

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