Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 1a Wiener Straße Abzweigung St. Pölten im Bereich der Stadt St. Pölten
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 159/1990 wird verordnet:
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 1a Wiener Straße wird im Bereich der Stadt St. Pölten wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 0,0 (neu) an der bestehenden B 1 Wiener Straße (Schulring) bei deren km 67,33, überbrückt bei km 0,62 (neu) die Traisen, umfährt in der Folge Oberwagram im Süden und bindet bei km 2,80 (neu) wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie beim Magistrat der Stadt St. Pölten aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 1a/63-90 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.