Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 171 Tiroler Straße im Bereich der Gemeinden Radfeld, Rattenberg und Brixlegg
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 159/1990 wird verordnet:
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 171 Tiroler Straße wird im Bereich der Gemeinden Radfeld, Rattenberg und Brixlegg wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 29,80, durchörtert in der Folge den Stadtberg, unterführt anschließend die Bahnlinie der ÖBB Kufstein - Brenner bei Bahn-km 30,512 und bindet bei km 31,10 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei den Gemeinden Radfeld, Rattenberg und Brixlegg aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. P 312-23 im Maßstab 1:1000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.